30. November 2012

Sanofi-Aventis: LAG Köln kassiert Verdachtskündigung

Sogenannte Verdachtskündigungen sind ein typisches Instrument im Bossing. Unliebsamen Beschäftigten wird der Stuhl vor die Tür gesetzt, ohne dass ihnen irgendeine Verfehlung nachgewiesen worden wäre. In Köln ist am 28.11. das Unternehmen Nattermann bei genau diesem Versuch gescheitert. Das Urteil ist rechtskräftig. Ein Bericht der Kollegen von “Arbeitsunrecht“:

 

Ugur K. kann vor dem Landesarbeitsgericht seine Wiedereinstellung erstreiten

Der fristlos gekündigte Transportarbeiter wollte kein Geld (in Form einer Abfindung), er wollte Gerechtigkeit. Auch wenn sein Arbeitgeber, die Kölner Firma Nattermann (Sanofi-Aventis) am 28. November 2012 vor der 3. Kammer der Landesarbeitsgerichts Köln erneut deutlich machte, dass man Ugur K. auf keinen Fall wieder bei der Arbeit sehen wollte, “um ein Zeichen in die Firma zu setzen” (Zitat Personalchef Walther Rixen), ließ sich der Familienvater auf keinen Vergleich ein.

Es ging um nicht weniger als die Wiederherstellung seiner Ehre, die durch schwere und nicht bewiesene Anschuldigungen in den Schmutz gezogen worden war.

Nattermann hatte Ugur K. beschuldigt, schwere Sabotage an Medikamenten für Säuglinge begangen zu haben. Obwohl eindeutige Beweise ausblieben und der Arbeiter strafrechtlich als unschuldig zu gelten hat, wiederholte Nattermann seine Verdächtigungen. Auf nicht mehr stützten Nattermann und der Verband Chemie Rheinland diesen Versuch der Verdachtskündigung.

Die Umkehr der Beweislast

Die Möglichkeit, mit Verdächtigungen Tatsachen zu schaffen, ist ein Kuriosum im deutschen Rechtssystem: Am Arbeitsplatz wird der Beschäftigte in die Position gedrängt, seine Unschuld zu beweisen, um einer mitunter existenziellen Strafe wie der Kündigung zu entgehen. Das bedeutet faktisch die Umkehr zentraler Rechtgrundsätze wie der Unschuldvermutung und der Beweispflicht. (Mehr zum Fall und seinen Hintergründen hier.)

Wir freuen uns mit Ugur K. und seinen Angehörigen für diesen Sieg, der alles andere als sicher war. Wir gratulieren auch zu der Standhaftigkeit des Arbeiters, keine Abfindung mitzunehmen, also Gerechtigkeit in Geld zu verwandeln, sondern ein Urteil zu erzwingen. Denn dieses könnte in Zukunft auch anderen Arbeiter_innen weiter helfen, die von Verdachtskündigungen betroffen sind.

Eine fachkundige und beherzte Prozessführung des Arbeitnehmeranwalts Klaus Klingenberg trug zum Erfolg ebenso bei, wie das Glück, mit dem Fall am Landesarbeitsgericht Köln in der 3. Kammer gelandet zu sein und daher mit Jochen Kreitner an einen offensichtlich fleißigen und erkennbar interessierten vorsitzenden Richter geraten zu sein. Diese Konstellation ist leider nicht immer gegeben.

Ein genaurer Bericht zum Prozess wird am kommenen Montag (3. Dezember) in der Tageszeitung Junge Welt erscheinen.

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Das Sitzungsergebnis des LAG Köln vom 28. 11. 2012, veröffentlicht auf der Website des LAG Köln am 29. 11. 2012.

Aktenzeichen 3 Sa 561/12

URTEIL

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16.04.2012 – […] – abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigungen der Beklagten vom 04.02.2011 sein Ende gefunden hat.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Transportmitarbeiter weiter zu beschäftigen.

2. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.