22. November 2013

IG Metall stellt Strafantrag gegen Natus-Verantwortlichen

Die Weltfirma Natus in Trier zeigt sich – work-watch berichtete mehrfach – im Umgang mit ihren Beschäftigten wenig weltmännisch, sondern eher kleinkariert. Die gewerkschafts- und betriebsratsfeindlichen Attacken der Geschäftsführung haben in den letzten Monaten neue Tiefpunkte erreicht. Deshalb reicht es jetzt der zuständigen Gewerkschaft, der IG Metall. Sie hat die Reißleine gezogen und die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen aufgefordert.

Am 21.11. hat die IG Metall, vertreten durch ihren Ersten Vorsitzenden Berthold Huber, einen Strafantrag gegen den Geschäftsführer von Natus, Dr. Keidel, bei der Staatsanwaltschaft in Trier eingereicht.

Zur Begründung schreibt die IG Metall in Trier:
“Aus unserer Sicht versucht Dr. Keidel durch sein Vorgehen die Arbeit des Betriebsrats systematisch zu behindern. Dies geschieht durch Einschüchterung, Abmahnungen sowie der zeitlichen Eingrenzung notwendiger Betriebsratsarbeit.
Sein Vorgehen zielt erfahrungsgemäß darauf ab, unbeliebte Betriebsräte mürbe zu machen und durch geschicktes Vorgehen dazu zu bringen, dass sie „aufgeben“ oder das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen.
Die meisten Fälle dieser Art (wie sie auch in anderen Betrieben vorkommen, work-watch)  sind allerdings schwierig nachzuweisen, nicht so bei Natus.
Das rüpelhafte Vorgehen vor ca. acht Wochen, als er den Betriebsratsvorsitzenden erst abmahnte, ihm dann Hausverbot erteilte und letztlich versuchte, diesen zu kündigen, stellt für uns eindeutig ein betriebsratsfeindliches und nach unserer Rechtsauffassung auch ein strafbares Verhalten dar.
Da es sich bei diesen Vorkommnissen aus unserer Sicht nur um die Spitze des Eisbergs handelt, erhoffen wir uns nun von dem Strafantrag, dass die weiteren Vorfälle in die Gesamtbewertung mit einbezogen werden und dieses Vorgehen gegen einzelne Betriebsräte der Geschäftsführung für die Zukunft abgestellt wird.”

Der Ball liegt nun bei der Staatsanwaltschaft. Es wird sich in den nächsten Wochen zeigen, ob die Behörde in der gebotenen Unabhängigkeit auch gegen ein in Trier bekanntes und für die Stadt bedeutendes Unternehmen ermittelt. Oder ob es einen Promi-Bonus gibt.