Frank Natus hat zum Rechtsbruch aufgefordert

Jahrelang hat sich das Traditionsunternehmen Natus in Trier gegen die Einrichtung eines Betriebsrates gewehrt. Nachdem der Inhaber und Geschäftsführer Frank Natus den Gang der Dinge nicht mehr aufhalten konnte und im vergangenen Jahr die Wahl eines solchen Gremiums zulassen musste, setzt die nunmehr zweiköpfige Geschäftsführung ihren Feldzug gegen eine gewerkschaftlich orientierte und am Interesse der 600 Beschäftigten ausgerichtete Betriebsratsarbeit fort.

So heftig, dass sich die IG Metall genötigt sah, gegen den 2. Geschäftsführer Dr. Keidel Strafantrag wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit zu stellen (work-watch berichtete).
Dieser Kurs der Natus-Geschäftsführung hat allerdings selbst in den höheren Etagen des Betriebes offensichtlich nicht nur Freunde. Jedenfalls wurde uns jetzt aus dem Unternehmen eine sozusagen programmatische Email aus dem Jahre 2008 zugespielt, unterzeichnet von Frank Natus selbst. Darin formuliert der Eigentümer in aller Offenheit und Schärfe seine betriebspolitische Linie und verordnet sie seinem Leitungsstab.
Der Kernsatz des im Befehlston gehaltenen Schreibens lautet: “Jede noch so winzige Möglichkeit, dass sich ein Betriebsrat formieren könnte, muss sofort im Keim erstickt werden.”

So martialisch und ungesetzlich formulierte Frank Natus am 17.3. 2008 seine Leitlinie, weil das Unternehmen einige Tage zuvor – ebenfalls per Email – aufgefordert wurde, bei Natus endlich einen Betriebsrat zu gründen. Als Absender war eine unbekannte Gruppierung mit Namen “Arbeitnehmermitbestimmung” angegeben.
Die Antwort von Frank Natus an den engeren Führungskreis des Unternehmens ist in seiner Offenheit atemberaubend: “Wir haben das Thema vor Jahren bereits intensiv besprochen. Sie kennen meinen Einstellung, die meisten von Ihnen teilen diese zu 100%. Ein Betriebsrat kostet sehr viel Geld, bindet enorme Zeit und Energie und bringt nicht viel. Er ist Beschäftigungswiese für Gewerkschafter.”

Einmal abgesehen von der Unkenntnis des Frank Natus, das Betriebsratsgremium sei “Beschäftigungswiese” für Gewerkschafter – wenn, dann ist es eine für jeden Arbeitnehmer, der von der Belegschaft in dieses Vertretungsorgan gewählt wird, egal ob organisiert in einer Gewerkschaft oder nicht – spricht aus diesen Sätzen eine Haltung, die sich um gesetzliche Pflichten eines jeden Unternehmers nicht weiter schert. Wir fragen allerdings: Kann sich der Vorsitzende der “Vereinigung Trierer Unternehmer”, der Eintracht-Trier-Vorständler und Sponsor zahlreicher Trierer Vereine tatsächlich ein solches Maß an Gleichgültigkeit und Geringschätzung, ja Verachtung des Gesetzes leisten?