WBS Saarlouis: Aufklärung tut Not

Die Wirtschaftsbetriebe Saarlouis GmbH sind eine städtische Einrichtung, an deren Spitze als Geschäftsführerin die gewählte Bürgermeisterin der Stadt, Marion Jost, steht. So weit, so gut und nicht weiter berichtenswert.

Was unser Projekt, work-watch, auf die „WBS“ hat aufmerksam werden lassen und uns nun zu diesem Bericht veranlasst, ist eine infektiöse Krankheit, gegen die leider auch städtische Unternehmen nicht immun sind. Es ist nicht die galoppierende Schwindsucht, es sind auch nicht Pest oder Cholera. Es ist eine Art Hustenanfallsleiden, bei dem Arbeitgeber gewählte Betriebsräte weg pusten wollen. Wenn das schief geht, befällt die Erkrankten am Ende mitunter auch so etwas wie Schnappatmung. Aber das, wie gesagt, erst am Ende.

Wir hatten uns im vergangenen November 2015 in einem Brief an die Leitung des WBS, namentlich an Frau Jost, gewandt und um Antwort auf einige Fragen gebeten, die sich mit einer möglichen Behinderung der Betriebsratsarbeit in der WBS befassten. Wir waren von solchen Vorwürfen informiert worden (u.a. durch eine Veröffentlichung von Verdi) und baten natürlich die kritisierte Seite, die Geschäftsführung, um eine Stellungnahme.

Also wollten wir gerne von Frau Jost wissen, ob es denn „in der Vergangenheit Schulungen von Mitarbeitern der WBS gegeben (habe), in denen diese dazu aufgefordert wurden, gewählten Betriebsratsmitgliedern aus dem Weg zu gehen und sie zu meiden“. Keine wirklich schwer zu beantwortete Fragen, finden wir. Denn entweder gab es solche Aufforderungen zum Mobbing/Bossing von Betriebsräten oder eben nicht. Ja oder nein, schwarz oder weiß, ganz einfach. Oder?

Um Mobbing von Betriebsräten durch leitende Mitarbeiter der WBS ging es auch in unserer zweiten Frage. Mobbing macht krank, das ist Allgemeinwissen. Tatsächlich sind bei der WBS zahlreiche Betriebsratsmitglieder z.T. sehr lange erkrankt (gewesen). Manche habe auch das Handtuch geworfen, weil sie den Druck nicht mehr ausgehalten haben. Unsere Frage war: „Sieht die Geschäftsführung der WBS eine Mitverantwortung für die z.T. langen Erkrankungen von Betriebsratsmitgliedern, z.B. weil sie die konstruktive Zusammenarbeit mit ihnen verweigert hat?“

Auch darauf könnte man mit einem klaren Ja oder Nein antworten. Dachten wir.

Da hatten wir uns allerdings geirrt. Marion Jost schrieb in ihrer Antwort, sie weise „die aufgeführten Vorwürfe mit Entschiedenheit zurück“. „Weitergehende Erläuterungen“ könne sie „nicht abgeben, da dies die Weitergabe betriebsinterner Sachverhalte und Informationen zu einzelnen Mitarbeitern erforderlich machen würde. Damit wäre ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorgaben gegeben.“

Aha. Was sollen wir aus den „gegebenen Vorgaben“ schließen? Dass es ein „betriebsinterner Sachverhalt“ ist, wenn bei der WBS gemobbt wird? Aber dass man dazu nichts sagen möchte, weil man nicht will?

Wir wissen nicht, ob wir mit dieser Interpretation richtig liegen. Vielleicht haben unsere Leser Ideen, wie die Antwort der WBS zu verstehen ist? Die übrigens auch für die anderen Fragen galten, die wir gestellt hatten. Denn zu keinem einzigen Satz mehr als den zitierten ließ sich die Geschäftsführerin herab. Obwohl doch auch unsere weiteren Fragen eigentlich ganz einfach zu beantworten sind. Finden wir jedenfalls:

  • Wie steht die Geschäftsführung der WBS zu dem Vorwurf, sie habe zwei junge Frauen beeinflusst, um einem ehemaligen Betriebsratsmitglied eine sexuelle Belästigung unterstellen und ihn auf diese Weise aus dem Unternehmen entfernen zu können?
  • Wie steht die Geschäftsführung der WBS zu dem Vorwurf, sie habe ein Betriebsratsmitglied durch fortgesetztes Bossing in die Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gedrängt und sei mitverantwortlich für die wirtschaftliche Notlage dieses Arbeitnehmers, die ursächlich für den zwangsweisen Verkauf seines Hauses wurde? Denkt die Geschäftsführung der WBS über eine Wiedergutmachung oder Entschuldigung nach?
  • Wie steht die Geschäftsführung der WBS zu dem Vorwurf, sie habe die berufliche Wiedereingliederung eines weiteren psychisch erkrankten Betriebsratsmitglieds nach dessen Gesundung mithilfe fachlich unangemessener betriebsärztlicher Gutachten behindert und hinausgeschoben?
  • Wie steht die Geschäftsführung der WBS zu der Tatsache, dass der Betriebsarzt des Unternehmens in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung die ärztliche Schweigepflicht verletzt hat, als er seine Kenntnisse über Erkrankungen eines Betriebsratsmitglieds, den er in der Vergangenheit als niedergelassener Arzt betreut hatte, gegen dessen Protest vortrug? Ist der Betriebsarzt von der Geschäftsführung ermahnt oder auf andere Weise auf sein Fehlverhalten hingewiesen worden?
  • Wie steht die Geschäftsführung der WBS zu dem Vorwurf, sie bediene sich in den rechtlichen Auseinandersetzungen mit Betriebsratsmitgliedern einer Anwaltskanzlei, die den Hausarzt eines Betriebsratsmitglieds zum Bruch der ärztlichen Schweigepflicht zu nötigen versucht hat?
  • Die gerichtlich festgestellte rechtswidrige Verweigerung von Gehaltszahlungen an ein Betriebsratsmitglied hat diesen Arbeitnehmer in eine schwere wirtschaftliche Notlage gebracht. Denkt die Geschäftsführung der WBS über eine Wiedergutmachung oder Entschuldigung nach?

Wir sind, wie gesagt, weit entfernt davon, unseren Fragen nun zu unbestrittenen oder unbestreitbaren Tatsachen umzudeuten. Auch aus den fehlenden Antworten der WBS möchten wir keine endgültigen Schlussfolgerungen ziehen. Wir stochern ein wenig im Nebel, ehrlich gesagt.

Möglicherweise kann ja unsere LeserInnenschaft mit eigenen Kenntnissen und Erkenntnissen weiterhelfen.

Wir würden uns jedenfalls im Interesse einer Aufklärung der geschilderten Vorwürfe über Rückmeldungen freuen. Gern auch von der Geschäftsführung der WBS.