5. Dezember 2016

Die Bossing-Methoden der WISAG (Teil 2)

Hier nun Teil 2 des Artikels zur langen Liste der nachweislich falschen Kündigungsvorwürfe gegen den aktiven Gewerkschafter Karl S. Ein gut dokumentierter und exemplarischer Fall aus der Sicherheitsbranche.

Seit mehr als einem Jahr, seit dem 4. September 2015, versucht die WISAG, ein hiesiger Dienstleistungskonzern mit 1,7 Milliarden Euro Jahresumsatz, ein engagiertes Betriebsratsmitglied der Unternehmenssparte Sicherheit & Service rauszuschmeissen (5000 Beschäftigte). Kaum das Karl S. seine erste Kündigungsschutzklage gewonnen hatte (02.02.16), flatterte ihm die nächste fristlose Kündigung ins Haus (06.02.16). Kündigungsgrund, halten Sie sich fest: “versuchter Prozessbetrug” im ersten Kündigungsschutzverfahren. Angebliche habe Karl S. falsch ausgesagt. Die von der WISAG vorgebrachte Anschuldigung war absurd und das Gericht wollte ihr nicht nachgehen.

Schmeissen andere Arbeitgeber ihre Mitarbeiter wegen eines Brötchens oder eines 1 Euro Pfandbons raus, fährt die WISAG schwere Geschütze auf und versucht, Mitarbeiter über den Vorwurf des “Prozessbetrugs” loszuwerden. Damit nicht genug: Der Konzern brachte im Rahmen der sogenannten Interessenabwägung weitere, erneut von vornherein falsche Vorwürfe gegen den Kollegen vor. Dies sowohl im zweiten Kündigungsschutzverfahren (Az: 14 Ca 1136/16) als auch im Berufungsverfahren des ersten (Az: 10 Sa 237/16). Wir dokumentieren hier diese Vorwürfe und rufen dazu auf, Karl S. beim nächsten Verhandlungstermin vor dem Landesarbeitsgericht zu unterstützen.

Landesarbeitsgericht
Ludwig-Erhard-Allee 21, Düsseldorf
17. März 2017
13:30, Saal 103

Der Kollege ist Vorsitzender der gewerkschaftlichen Vertrauensleute in der Niederlassung Düsseldorf der WISAG Sicherheit.

• Karl S. störe “das Betriebsklima und den Betriebsablauf erheblich durch … Internetveröffentlichungen.” Er sei für einen Artikel auf der branchenspezifischen Webseite der Gewerkschaft Verdi (www.wasi-nrw.de) verantwortlich:

“Schweinereien bei der WISAG nehmen kein Ende”

Einer “Schwestergesellschaft” der WISAG Sicherheit seien “durch diesen Artikel ernste Probleme mit einem Auftraggeber entstanden”. Der sei “im Internet auf den Artikel” gestossen und habe “daraufhin die Geschäftsbeziehungen hinterfragt”. WISAG habe “eine Stellungnahme bei dem Kunden” vorlegen müssen. (Klageerwiderung 2. Kündigung S. 5, Berufungsbegründung 2. Schriftsatz S. 12f) Peinlich nur für WISAG, dass Karl S. diesen Artikel weder geschrieben hat, noch presserechtlich dafür verantwortlich ist. Obwohl der Konzern aus seinem eigenen Beweisstück, das er dem Arbeitsgericht vorgelegt hat – dem ausgedruckten Artikel -, wusste, wer der Autor ist, nämlich Andreas Rech, machte WISAG dennoch und wider besseren Wissens Karl S. dafür verantwortlich. Rech ist Verdi-Gewerkschaftssekretär in Essen und zuständig für die dortige Niederlassung der WISAG Sicherheit. Obwohl der Konzern im Impressum von wasi-nrw.de nachlesen konnte, wer presserechtlich (v.i.S.d.P.) für den Artikel verantwortlich ist – nämlich Andrea Becker, Landesleiterin des zuständigen Verdi-Fachbereichs 13 -, machte er dennoch und wider besseren Wissens Karl S. dafür verantwortlich. Verdi bezeichnete diesen Vorwurf auf wasi-nrw.de als “grotesk”:

WISAG: Es wird grotesk

Der Konzern mache sich “lächerlich”. Die Gewerkschaft sah sich gezwungen, auf Bundesvorstandsebene sich schützend vor den Kollegen Karl S. zu stellen. Volker Nüsse, für die Branche zuständiger Bundesfachbereichssekretär, schrieb auf der bundesweiten Verdi-Internetseite:

“Es geht der WISAG ganz offensichtlich darum, eine kritische Stimme im Betrieb zum Schweigen zu bringen …”.

Desgleichen ist der von WISAG beklagte Internetartikel auch keineswegs fehlerhaft, falsch oder gar rechts- bzw. gesetzwidrig. Jedenfalls hat die Rechtsabteilung des Unternehmens den Artikel weder abgemahnt noch eine Unterlassungserklärung verlangt noch sonstwie darauf reagiert. Weil das juristisch auch aussichtslos wäre, will der Konzern die Gewerkschaft offenbar dadurch abstrafen, das er ihren Vertrauensleutevorsitzenden im Betrieb rausschmeisst. Das ist ein Skandal und ein unmittelbarer Angriff auf
die Pressefreiheit. WISAG, so der Verdi-Bundesfachsekretaer Volker Nüsse, gehe es darum, “eine Berichterstattung über die Arbeitsbedingungen im Konzern zu verhindern”.

• Karl S., so der weitere im Rahmen der Interessenabwägung von WISAG erhobene Vorwurf, versende regelmässig “gegen den Arbeitgeber gerichtete Rundmails an Mitarbeiter”. Auch damit störe er “das Betriebsklima und den Betriebsablauf erheblich”. Karl S. fordere in solchen Sprachnachrichten die Mitarbeiter “zur Unterstützung im Rahmen seiner gegen die Beklagte gerichteten Prozesse auf”. Zum Beweis legte der Konzern dem Arbeitsgericht eine Rundmail vom 26.04.16 vor. Peinlich nur für WISAG, das in dieser Nachricht an keiner einzigen Stelle eine Aufforderung enthalten ist.

Die Email enthält lediglich die reine Information: “Nächster Arbeitsgerichtstermin wegen meiner zweiten fristlosen Kündigung ist der 15.Juli, 11:00 Uhr.” Keine Spur von einer Aufforderung. Abgesehen davon, dass eine Unterstützungsaufforderung arbeitsrechtlich auch gar nicht problematisch oder gar verboten wäre. Selbstherrlich hielt WISAG es nicht für nötig, eine gesetzliche oder sonstige Grundlage eines solchen Verbots zu benennen. Solange eine Unterstützungsaufforderung nicht zu Gewalt aufruft, beleidigend, ehrverletzend oder sonstwie gesetzwidrig ist, ist sie selbstverständlich möglich.

Ein Arbeitnehmer darf sehr wohl anderer Meinung als der Arbeitgeber sein und diese auch gegen ihn vertreten. Die genannten Rundmails schrieb der Kollege Karl S. allesamt im Zusammenhang mit seinen Funktionen als stellvertretendes Betriebsrats- und Tarifkommissionsmitglied, als Vertrauensleutevorsitzender, als Sprecher des Wirtschaftsausschuss des Gesamtbetriebsrats. Dass die WISAG gerade diese Rundmails beklagt, zeigt ihr wahres Interesse an der Kündigung des Kollegen. Sie will mit Karl S. einen effektiven Gewerkschafter, einen erfolgreichen Betriebsrat loswerden, der hier einem Kollegen zu Fahrgeld verholfen hat, dort einem Kollegen zu einem unbefristeten Vertrag, für andere zweimal eine höhere Lohngruppe erreicht hat, der mittels Information und Beratung half, Abmahnungen zu widersprechen, sie für den Arbeitgeber wertlos zu machen, der nicht unerheblich dazu beigetragen hat, die Streikbeteiligung im Betrieb zu verdoppeln.

Das ist es, was dem Konzern nicht passt. Da aber WISAG damit die Kündigung nicht begründen kann, versteckt sie sich hinter dem Vorwurf des Reisekostenabrechnungsbetrugs. Das ist ein bei Arbeitgebern allseits beliebter Grund, um geschützte, eigentlich unkündbare Interessenvertreter wie Karl S. doch noch vor die Tür setzen zu können. Umso mehr braucht der Kollege unsere Unterstützung und Solidarität. Der Konzern will den Mann mit immer neuen Kündigungsgründen, mit immer noch mehr Vorwürfen psychoschikanieren, zermürben, weichkochen und kleinkriegen bis er endlich einem Vergleich und einer Abfindung zustimmt, koste es die WISAG, was es wolle, Hauptsache das “Menschenrecht” des Arbeitgebers auf Kündigung ist durchgesetzt. Nichts ist dem Unternehmer so teuer wie der Herr-im-Hause-Standpunkt. Nirgendwo steckt er so tief drin, wie in der Gutsherrenmentalität.

Fortsetzung folgt