7. November 2017

Skandalöse Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Köln in Sachen Bauhaus

Das Arbeitsgericht Köln wies die Kündigungsschutzklage eines Kölner Bauhaus-Mitarbeiters zurück, der vor knapp einem Jahr vor die Tür gesetzt worden war, weil er mehr Lohn gefordert hatte. Das Arbeitsgericht machte sich die Argumente des Unternehmens vollständig zu eigen.

 

 

Der Bauhaus-Konzern ist als Union-Buster bekannt. 2009 wurde durch einen Monitor-Beitrag publik, dass leitende Angestellte des Unternehmens Filialen als “Betriebsratsverseucht” bezeichneten, wo eine betriebliche Interessenvertretung existiert. Trotz dieses Skandals um das “Unwort des Jahres 2010” gehört es bis heute zur Politik von Bauhaus, Gewerkschaften aus dem Unternehmen herauszuhalten und die Gründung von Betriebsräten zu verhindern oder wenn das nicht funktioniert, die Wahlen im Sinne der Geschäftsleitung zu beeinflussen und Mitbestimmung zu bekämpfen. Weil der Konzern den Einzelhandelstarifvertrag, den die Gewerkschaft verdi mit dem Arbeitgeberverband abgeschlossen hat, nicht anerkennt, müssen Beschäftigte bei Bauhaus selbst beim Chef vorsprechen, wenn sie mehr Geld wollen.

 

 

Was der geschasste Bauhaus-Kollege bei so einem Gespräch mit Vorgesetzten zu hören bekam, empörte ihn so sehr, dass er sich beim Betriebsrat beschwerte. Die Geschäftsleitung soll bei dem Personalgespräch die Forderung des Mitarbeiters nach mehr Lohn mit den einfachen Worten vom Tisch gewischt haben, der Betriebsrat koste zu viel. Der Kollege ging natürlich zum Betriebsrat und der sah das als Angriff auf sein Mitbestimmungsrecht. Doch die Geschäftsleitung drehte den Spieß um und behauptete, das Gespräch hätte so nie stattgefunden und beschuldigte den Kollegen, Lügen zu verbreiten und kündigte ihn deshalb fristlos.

 

 

Beim Arbeitsgericht Köln kam der Bauhaus-Konzern tatsächlich damit durch. Die Richter ließen das Argument Klägers nicht gelten, Gespräche zwischen Beschäftigten und Betriebsrat unterlägen grundsätzlich dem Vertrauensschutz und seien durch das Betriebsverfassungsgesetz geschützt. Vielmehr schenkte die Kammer der Version der Geschäftsleitung Glauben, nahm widersprüchliche Aussagen der Zeugen einfach so hin und erlaubte es den Leitenden Angestellten sogar, dass sie ein und das selbe Protokoll als Gedächtnisstütze für ihre Aussage benutzten. Statt das Arbeitsrecht zu schützen macht sich das Arbeitsgericht Köln so zum willfährigen Handlanger von Unternehmensinteressen.

 

 

So eine Rechtsprechung ist ein Skandal. Freunde und Kolleginnen des Bauhaus-Mitarbeiters waren solidarisch. „Wir lassen niemanden allein“ hieß es auf einem Transparent, das sie vor dem Gericht und auf T-Shirts zeigten.