27. April 2016

Die Doppelstrategie von XXXLutz – höchste Zeit für Gegenwehr!

Die XXXLutz-Unternehmensgruppe ist nach eigener Darstellung einer der größten Möbelhändler der Welt. Sein Jahresumsatz liegt bei 4 Milliarden Euro, 20.000 Beschäftigte erarbeiten ihn in 200 Filialen mit einheitlicher Ausrichtung und unter einheitlichem Kommando.

In Deutschland rollt der Konzern durch Aufkäufe existierender Möbelhäuser die Branche auf. Begleitet von Skandalen um Massenentlassungen und Teilstilllegungen in München, Mannheim, Oberhausen und jetzt auch – angedroht – in Aachen.

Der Konzern handelt dabei nach einer einheitlichen Strategie, vermeidet allerdings die Rechtsform eines Konzerns. Die beiden Inhaber, Andreas und Richard Seifert, der Deutschlandchef Alois Kobler und eine Handvoll weiterer führender Manager leiten die Geschäfte mithilfe Hunderter Einzelgesellschaften.

Nicht nur ist jede XXXLutz-Filiale rechtlich eigenständig; sie ist in bis zu fünf verschiedene GmbHs zerlegt. Der spezielle Trick des Konzerns: Er hat zwei Sorten GmbHs für jede Filiale geschaffen. Die eine Sorte – die Betreibergesellschaften – organisiert die Häuser, d.h. den Einkauf oder die Immobilienverwaltung. Die andere Sorte der GmbHs – die Servicegesellschaften – ist Arbeitgeber für das Personal. VerkäuferInnen, LagerarbeiterInnen und MonteurInnen sind in jeweils einer speziellen GmbH zusammengefasst. Rein rechtlich haben die GmbHs und besonders die beiden Sparten, in die sie aufgeteilt sind, nichts miteinander zu tun. Der Konzern führt Service- und Betreibergesellschaften in seiner deutschen Zentrale in Würzburg und im österreichischen Wels mithilfe weiterer eigenständiger Gesellschaften.

Die Servicegesellschaften verfügen praktisch über kein eigenes Kapital und Vermögen. Wenn ihr Personal nicht von der örtlichen Betreibergesellschaft angeheuert wird – in einer Art Werk- oder Dienstleistungsvertrag – dann verdienen sie nichts und sind sozusagen von einem auf den anderen Tag pleite. Denn außer der örtlichen XXXL-Betreibergesellschaft haben sie keinerlei Auftraggeber. Das rückt die Verträge zwischen Betreibergesellschaft und Servicegesellschaften in die Nähe von illegalen Schein-Werkverträgen.

XXXLutz weitet sein Filialnetz ausschließlich durch Übernahme bislang eigenständiger Möbelhäuser aus. Im Rahmen eines Betriebsübergangs zerschlägt der Konzern dabei mithilfe der GmbH-Konstruktion bestehende Belegschaften und deren Betriebsräte. Den „willkommenen“ Beschäftigten wird die Weiterbeschäftigung in einer der neuen GmbHs zur erheblich schlechteren Konditionen in Aussicht gestellt. Einzige Alternative zum Angebot ist die Kündigung.

Gekündigt werden insbesondere übernommene Mitarbeiter, die aufgrund besonderer Voraussetzungen auf normalem Weg nicht mehr kündbar sind (Alter, lange Betriebszugehörigkeit) oder die nach geltenden Tarifen oder höher zu bezahlen – also teuer – sind. Weiterhin stehen die auf der Abschussliste, die von Haus aus nicht blind und weisungsgemäß den Interessen der Inhaber folgen, z.B. aktive GewerkschafterInnen oder kämpferische Betriebsräte. Auf diese Weise spart und senkt XXXL Lohnkosten, begeht Tarifflucht, betreibt Union-Busting, umgeht Sozialplan-Pflichten und unterläuft Kündigungsfristen.

So hat es der Konzern in München, in Mannheim, in Oberhausen und an weiteren Standorten angedroht und auch mehrfach praktiziert.

Die Arbeitsgerichte halten bislang nicht dagegen. Nur das Arbeitsgericht Oberhausen hat erkannt (AZ 3 Ca 11400/15), dass die GmbH-Struktur von XXXL der Umgehung von Kündigungsschutzbestimmungen dient und nicht akzeptabel ist. Ob diese Konstruktion darüber hinaus nicht auch wirtschaftsrechtlich und strafrechtlich unzulässig ist, wurde bislang nicht geprüft. Ein ehemaliger Landessozialrichter stellt in einem Aufsatz die These auf, die Zerlegung jeder örtlichen Filiale in Betreiber- und Servicegesellschaften sei möglicherweise nach §138 BGB ein „sittenwidriges Rechtsgeschäft“ und deshalb nichtig. In Oberhausen hat ein unabhängiger Aktionskreis die bewusste Umgehung des § 613 BGB als Tatbestand des Betruges unter dem Gesichtspunkt einer “fingierten Betriebsschließung“ untersucht und eine entsprechende Anzeige auf den Weg gebracht.

Es ist höchste Zeit, gegen dieses Ausbeutungsmodell offensiv vorzugehen. Denn XXXL ist dabei, Deutschland von Süden nach Norden in diesem Sinne „aufzurollen“. Außerdem macht die Konstruktion Schule, andere Großkonzerne nehmen sich ein Vorbild und planen Ähnliches. Gelingt das, ist der flächendeckenden Tarifflucht und der willkürlichen Zerschlagung betriebsrätlicher Strukturen Tür und Tor geöffnet. Gegenwehr ist praktisch unmöglich – es sei denn auf Kosten der sofortigen Insolvenz der zuständigen Service-GmbH und folgender Massenentlassungen.