10. Oktober 2013

Natus in Trier schießt erneut auf Betriebsräte

Natus ist eine bedeutende Metallfirma in Trier. Schon deshalb, weil etwa 600 Beschäftigte, die für den Eigentümer arbeiten, bedeutend sind. Doch die eigentliche Bedeutung dieser Firma liegt nicht in der in dieser Region vergleichsweise hohen Zahl der Beschäftigten und der Tatsache, dass sie Präzision für den Weltmarkt produzieren. Sie liegt  in der Bedeutung, die das Arbeitsleben für das Wohlergehen, das Wohlbefinden, das gedeihliche Miteinander und die Wertschätzung der dort Tätigen hat. Wie überall in der Arbeitswelt. Bloß hat genau das offensichtlich die Unternehmensleitung bis heute nicht begriffen.

 

Vor einem Jahr haben die Verantwortlichen – namentlich der Eigentümer Frank Natus – unrühmlich auf sich aufmerksam gemacht, weil sie versucht haben, eine Betriebsratswahl – die erste in diesem Unternehmen – mit allen Mitteln zu verhindern. Das gelang ihnen nicht (work-watch berichtete), obwohl sogar der ortsansässige Arbeitgeberverband heftig dagegen hielt. Jetzt versucht der neue Geschäftsführer Keidel, die damals gewählten gewerkschaftlichen Betriebsräte mit Abmahnungen und Kündigungsdrohungen zu drangsalieren und zum Aufgeben zu bringen. Anfang Oktober eskalierte die Situation, wie die IG Metall Trier in einer Pressemitteilung berichtet: Der Betriebsratsvorsitzende solle gefälligst sofort seine Betriebsratsarbeit beenden und sich an seinem Arbeitsplatz einfinden, habe Keidel gefordert, sonst werde er gekündigt.

 

Die IG Metall prüft jetzt, ob sie gegen den Geschäftsführer von Natus einen Strafantrag einreicht. Denn was dort nun wieder einzureißen droht,  ist eine strafrechtlich relevante Behinderung der Betriebsratsarbeit. Darauf steht bis zu einem Jahr Gefängnis. Kommt es zum Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Trier, sollte die Behörde von der Öffentlichkeit unbedingt unterstützt werden – denn Mut ist nötig und Entschiedenheit, um in Trier jemanden wie Frank Natus, der durch außerbetriebliches soziales Engagement zu glänzen versteht, zur Einhaltung innerbetrieblichen Rechts zu zwingen.