5. August 2014

Mindestlohn: Was bin ich – und wenn ja wie viele? Eine sozio-politische Zeitreise durch die deutsche Mindestlohn-Geschichte von Laurent Joachim1

Teil 4 von 4 – Geht’s noch gerecht zu?!

Am 05. Mai 2014 fragte Frank Plasberg in der WDR-Fernsehsendung Hart Aber Fair seine Gäste: „Im Land von Gier und Neid – welcher Lohn ist noch gerecht?“. Es ging vorwiegend darum, ob der Durchschnittsverdienst von 188.000 Euro im Jahr – also etwa 110 Euro pro Stunde1 – eines Lufthansa-Piloten noch angemessen sei2. Der angedachte Mindestlohn liegt im Vergleich bei 8,50 Euro pro Stunde.

Lohngerechtigkeit, wo fängt sie an und wie wird sie definiert?

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem unbefristeten Vollzeit-Arbeitsverhältnis erhalten in Deutschland im Jahr 2010 laut dem Statistischen Bundesamt einen Brutto-Stundenlohn von im Schnitt 17,09 Euro. Atypisch Beschäftigte kommen auf 10,36 Euro. In letzterer Gruppe gibt es jedoch eine weitreichende Streuung: Teilbeschäftigte erhalten 14,45 Euro; befristet Beschäftigte kommen auf 12,06 Euro; Zeitarbeiter(-innen) kommen auf 8,91 Euro und geringfügig Beschäftigte auf lediglich 8,19 Euro. Die bildungsbezogenen Unterschiede sind sehr deutlich: ohne Berufsausbildung verdient man im Durchschnitt 10,00 Euro die Stunde, mit abgeschlossener Berufsausbildung 15,09 Euro und mit einem Hochschulabschluss 23,30 Euro. Die altersbezogenen Unterschiede sind dagegen nicht sonderlich geprägt: die höchsten Löhne von 16,90 Euro im Durchschnitt werden an die Beschäftigten zwischen 45 und 55 Jahren ausgezahlt; zwischen 55 und 65 werden 16,23 Euro verdient; zwischen 25 und 35 kommen 14,13 Euro zusammen und zwischen 35 und 45 sind es 16,71 Euro3.

In Deutschland sind die regionalen Verdienstunterschiede sehr geprägt. „In westdeutschen Städten mit erfolgreichen Großkonzernen sind die Aussichten auf hohe Stundenlöhne besonders gut. Gerade in Süddeutschland wird ein großer Teil aber von teuren Mieten aufgezehrt. (…) Deutlich niedrigere Stundenlöhne als im westdeutschen Durchschnitt werden dagegen auch mehr als zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung in Ostdeutschland gezahlt. Im Schnitt erhielten Arbeitnehmer dort 2009 den Angaben zufolge 20,49 Euro (ohne Berlin), im Westen waren es hingegen 27,19 Euro (…) Schlusslicht in Ostdeutschland ist demnach der Landkreis Rügen in Mecklenburg-Vorpommern. Arbeitnehmer kamen laut Studie dort im Schnitt auf lediglich 16,81 Euro pro Stunde, während in Wolfsburg mit 39,66 Euro mehr als das Doppelte gezahlt wurde“ fasste Die Welt bezugnehmend auf eine Studie der ifo die Situation zusammen4.

Eine Untersuchung von 2013 des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg kam zu dem Schluss, dass „Um ein Nettoeinkommen zu erreichen, das zumindest auf der Höhe des Grundsicherungsbedarfs/Hartz IV (einschließlich des Erwerbstätigenfreibetrags) liegt, muss – im Januar 2013 – ein vollzeitbeschäftigter Single einen Bruttostundenlohn von 7,98 Euro verdienen“. Diese Berechnung geht allerdings von durchschnittlichen Wohnkosten aus, denn „In Regionen und Städten mit Mieten, die den Durchschnitt weit übersteigen, verschärfen sich die Anforderungen: So muss in München der Stundenlohn in einem Single-Haushalt schon bei 9,66 Euro liegen, um auf das Grundsicherungsniveau zu kommen“5.

Die unten stehende Tabelle der Hans-Böckler-Stiftung (2011) vermag einen guten Überblick der Maßstäbe und Ansätze zur Definition einer möglichst sinnvollen Lohngerechtigkeit zu geben6:

Orientierung für die Bestimmung eines angemessenen Mindestlohns geben…

die Pfändungs-freigrenze

Hartz-IV

die Armuts-schwelle

die Europäische Sozialcharta

Definition

Gesetzlich festgelegt

Lohn, bei dem kein Anspruch mehr auf zusätzliche Hartz-IV-Leistungen besteht7

50% des durchschnittlichen Bruttolohns von 21,48 €

60% des durchschnittlichen Bruttolohns von 13,54 €

1030,00 €

Netto im Monat

1054,00 €

Netto im Monat

10,74 €

Brutto pro Stunde

8,12 €

Brutto pro Stunde

Je nach gewähltem Maßstab entspräche dies einem Mindestlohn pro Stunde (brutto)

38-Stunden-Woche

8,62 €

8,91 €

10,74 €

12,24 €

40-Stunden-Woche

8,22 €

8,50 €

10,74 €

12,40 €

Diese komparative Aufstellung zeigt also in eindeutiger Weise, dass ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde nicht viel anderes leistet, als den Arbeitnehmern bei einer Vollzeitstelle ein Leben auf Hartz-IV-Niveau zu garantieren. Bemerkenswert dabei ist, dass sobald weniger als Vollzeit gearbeitet wird, die Beantragung von Aufstockungsmitteln notwendig sein werden, um auf Hartz-IV-Niveau zu kommen, und heute sind viele Arbeitsverhältnisse auf Teilzeit ausgelegt oder atypisch, was zu einer hohen Beantragungsquote führen wird.

In so einer Konstellation werden viele Menschen also wenig von der Einführung des Mindestlohns à 8,50 Euro in dem Sinne profitieren, dass sie von ihrer eigenen Arbeit leben werden können.

Bei der angekündigten Reform wird vor allem der Staat entlastet8, da er weniger steuerfinanzierte Hartz-IV Aufstockungsleistungen an Niedrigverdiener überweisen muss, beziehungsweise diese flächendeckenden Niedriglohn-Subventionen9 zugunsten der Arbeitgeber nicht mehr so umfangreich erbracht werden müssen. Daraus werden politische und finanzielle Spielräume entstehen.

Konkret geht es um mehr als 10 Milliarden Euro pro Jahr, denn „Zwischen 2007 und 2011 hat der Staat offenbar mehr als 53 Milliarden Euro ausgegeben, um unzureichende Löhne von Geringverdienern aufzustocken“10 schrieb Die Welt 2012 bezugnehmend auf eine Anfrage der Linken an das Bundesarbeitsministerium. „Der Anspruch lag damit bei durchschnittlich 737 Euro im Monat“ so Die Welt weiter.

Deshalb wundert es wenig, dass die Arbeitgeber-Verbände sowie Arbeitnehmer-freundliche Forschungsinstitutionen Stimmung gegen die Einführung eines Mindestlohns machen. Im September 2013 zum Beispiel meldete der Spiegel: „Forscher halten Mindestlohn von 8,50 Euro für zu hoch“11 und berief sich auf eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), in der ein Mindestlohn von 7,00 Euro nahegelegt wurde – was faktisch ein Armutslohn weit unter Hartz-IV-Niveau bedeutet.

Im Oktober 2013 heißt es dann im Spiegel erneut: „Wirtschaftsforscher warnen vor einheitlichem Mindestlohn“12 ,und in diesem Fall beruft sich der Spiegel auf ein Gutachten von mehreren, eher als wirtschaftsnah geltenden Forschungsinstituten13. Ein halbes Jahr später machen die gleichen Institute wieder mobil und kündigen in einem Gutachten an die Bundesregierung an: „Die Einführung des geplanten gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro könnte im kommenden Jahr [2015 A.d.R.] bis zu 200.000 Arbeitsplätze kosten“, wie es im Spiegel-Artikel14 „Ökonomen warnen vor Job-Abbau durch Mindestlohn“ heißt.

Hinter der Einführung des Mindestlohns tobt also ein Kampf um Ressourcenumverteilung zwischen dem Staat, den Bürgern und den Unternehmen.

Bis zu zwei Millionen Arbeitsstellen in Gefahr

Das Thema Mindestlohn ist eines der größten Reizthemen in der Politik. Es ist womöglich auch das Fachgebiet, in dem Halbwahrheiten und Populismus auf Sachlichkeit und Vernunft ständig aufeinander prallen, sodass die Auslotung einer vernünftigen und zukunftsweisenden Lösung für das Land sich besonders schwierig gestaltet.

Es wird von der wirtschaftsliberalen Seite argumentiert, dass Mindestlöhne Gift für den Binnenmarkt seien. Besonders in den personalintensiven Dienstleistungsbranchen wären sie grundsächlich schädlich und würden, so zum Beispiel die Befürchtung Ende 2007 von Hans-Werner Sinn, dem Chef des Instituts für Wirtschaftsforschung (ifo), zu einem Verlust von bis zu 1,9 Millionen Jobs führen und somit die Wirtschaft des Landes regelrecht abwürgen15.

Doch Untersuchungen im In- und Ausland widerlegen grundlegend und umfassend diese Befürchtung. Die Hans-Böckler Stiftung zitiert16 zum Beispiel folgende offizielle Untersuchungsergebnisse:

Im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums haben sechs Forschungsinstitute untersucht, wie sich bereits existierende Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf die Beschäftigung in den davon erfassten acht Branchen auswirken. (…) In keiner Branche stellen sie nennenswerte Konsequenzen für Beschäftigung oder Wettbewerb fest. Beispiel Elektrohandwerk: Hier gilt aktuell ein Mindestlohn von 9,70 Euro in West- und 8,40 Euro in Ostdeutschland. Die Lohnuntergrenze wurde 1997 eingeführt, 2003 außer Kraft und 2007 erneut in Kraft gesetzt. Auswirkungen auf die Beschäftigungsentwicklung habe es an keinem dieser Punkte gegeben, fasste Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen [CDU] das Evaluationsergebnis Ende Oktober [2010] zusammen“.

Es darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass ein gesetzlicher Mindestlohn eine positive Nebenwirkung hat: Studien aus Großbritannien haben gezeigt, dass die Einführung des Mindestlohns (zurzeit 6,19 Pfund oder etwa 7,20 Euro) im Jahr 1999 unter Tony Blair (Tory) sich positiv auf den Inlandskonsum auswirkte und somit die Wirtschaft belebte, besonders der Mittelstand und die Kleinbetriebe konnten davon profitieren 17.

In einem Artikel der Welt von 2011 wird Alan Manning, Arbeitsmarktexperte an der London School of Economics (LSE), mit den Worten zitiert: „Es herrscht schon seit vielen Jahren ein politischer und wissenschaftlicher Konsens, dass der Mindestlohn [in Großbritannien] keine negativen Effekte auf die Beschäftigungszahlen hatte“. Dieser Meinung ist nun auch der konservative Nachfolger Tony Blairs (Labour Party), David Cameron (Conservative Party), ehemals erbitterter Gegner eines Mindestlohns. David Cameron18 sagte 2005 in einem Interview mit dem Guardian: „Ich denke der Mindestlohn war ein Erfolg, ja. (…) Das Ergebnis war viel besser als viele Leute erwartet haben”19.

Dennoch darf in diesem Zusammenhang nicht übersehen werden, dass 2014 trotz der Einführung eines Mindestlohns in Großbritannien immer noch 13 Millionen Briten20 unterhalb der Armutsgrenze leben, und dass von diesen Menschen 6,7 Millionen einer Beschäftigung nachgehen21, weil der Arbeitsmarkt weiterhin dereguliert (zum Beispiel mit sogenannten Nullstunden-Verträgen22) und der Mindestlohn im Laufe der Jahre sehr zurückhaltend angepasst wurde.

Ja zum Kapitalismus, aber bitte mit menschlichem Antlitz!

Dass niedrige Löhne keine Garantie für den wirtschaftlichen Erfolg oder gar das Bestehen auf dem Markt sind, hat 2010 das Beispiel der Drogerie-Kette Schlecker öffentlich wirksam gezeigt.

Als die Firma in finanzielle Schieflage geriet, gründete die Familie Schlecker eine konzerneigene Zeitarbeitsfirma. Diese stellte die „Schlecker-Frauen“ vor die Wahl, entweder entlassen oder zum halben Lohn (6,50 bis 7,00 Euro statt 12,71 Euro) über die Zeitarbeitsfirma – in gleicher Funktion – weiterbeschäftigt zu werden. Eine Vermittlung erfolgte nach Medienberichten in etwa 4.300 Fällen23. Die Süddeutsche Zeitung übernahm den Ausdruck eines Gewerkschaftlers und titelte zum Vorgang: „Es ist eine einmalige Schweinerei“24. Eine Schweinerei, die Niemandem nutzte, die Pleite konnte trotzdem nicht abgewandt werden.

Die Notlage des Unternehmens entstand nämlich nicht wegen zu hoher Personalkosten, sondern aufgrund einer über Jahre hinweg verfehlten Geschäftsstrategie. Laut eines Artikels des Berliner Tagesspiegel von 2007 war Schlecker zwar die umsatzstärkste Drogerie, aber eine dm-Filiale erwirtschaftete im Durchschnitt 270.000 Euro im Monat, Rossmann kam auf 150.000 Euro und Schlecker auf nur 45.000 Euro je Filiale25. Deshalb vermochte die Lohndumpingstrategie kurz vor dem Ende das Blatt nicht zu wenden. Schlecker war auf dem Markt zu dem Zeitpunkt einfach nicht mehr konkurrenzfähig, und zwar gegenüber Konkurrenten, die ihre Angestellten nach Tarif bezahlten. Als der Skandal aufflog, verlor das Unternehmen die letzten Kunden und musste kurz darauf Insolvenz anmelden, wodurch bundesweit 25.000 Personen den Arbeitsplatz verloren.

Trotz des Leides, das sich hinter jedem einzelnen Schicksal zweifelsohne verbirgt, blieb eine Katastrophe nationalen Ausmaßes aus zwei Gründen aus: der Verlust der Arbeitsplätze erfolgte erstens nicht lokalisiert, sondern auf das gesamte Bundesgebiet verteilt, und zweitens blieb der Markt grundsätzlich unverändert bestehen. Die absorbierte Produktmenge blieb auch relativ konstant, da der Otto-Normalo-Bundesbürger ungefähr die gleiche Anzahl Zahnbürste und Klopapierrollen kaufen dürfte, ungeachtet dessen, ob zwei oder drei Anbieter sich am Markt halten. Auch die Voraussetzung einer echten Konkurrenz in der nunmehr oligopolistischen Organisation des Marktes besteht in diesem Fall weiterhin, da alle Supermärkte im Drogerie-Geschäft mitmischen und die Konkurrenz beleben.

Eine Grundtendenz des Kapitalismus ist jedoch, dass solange keine Mindestanforderungen den freien Markt zügeln und festschreiben was sozialverträglich und was sozialschädlich ist, Firmen, die eine sozialverantwortliche und nachhaltige Lohnpolitik betreiben von Firmen, die Hungerlöhne zahlen in vielen Fällen in eine Abwärtsspirale gezwungen werden, weil letztere sich oft einen Wettbewerbsvorteil auf den Rücken ihrer Angestellten verschaffen.

Demzufolge dürfte als unstrittig gelten, dass existenzsichernde Löhne und gesetzlich garantierte Mindeststandards bei der Beschäftigung der Arbeitskräfte bewirken, dass Firmen, die soziale Kohäsion unterstützen und zukunftsweisende Lösungen für den Standort Deutschland anbieten nicht aus dem Markt gedrängt werden dürfen von Firmen, die es als Geschäftsmodell verstehen, dass sittenwidrige Löhne über Sozialtransfers subventioniert werden und sich nur deswegen am Markt halten können, weil sie sich einen Konkurrenzvorteil auf Kosten ihrer Belegschaft und auf Kosten des Staates verschaffen.

Ein Mindestlohn als Arbeitsmarktregulator ist deswegen schon im internationalen Maßstab der Normalfall. Der deutsche Weg dagegen war eine Ausnahmeerscheinung, die in den letzten Jahren in hohem Maße gesellschaftszersetzende und soziopolitische Probleme hervorgebracht hat. Diese Probleme gilt es zu lösen. Deshalb ist eine grundsätzliche (Re-)Regulierung des Arbeitsmarktes dringend geboten.

Lohngerechtigkeit, was die Parteien wollen – und wenn überhaupt, wie26

Aus dem „Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohnes (Mindestlohngesetz – MiLoG)27 von 2011, das die SPD-Fraktion in den Bundestag einreichte, wird das Problem der Dumpinglöhne im politischen Diskurs kurz und bündig thematisiert:

Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten für ein Arbeitsentgelt, das selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung keine hinreichende materielle und soziokulturelle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Deutschland ermöglicht. Ein wachsender Niedriglohnsektor und die Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse bedeuten auch für den Staat eine Herausforderung. In erheblichem Umfang müssen Steuergelder eingesetzt werden, um den von Niedriglöhnen betroffenen Menschen zumindest das Existenzminimum zu gewährleisten. Darüber hinaus führen Niedriglöhne auch zu einer Erosion der Einnahmebasis der Sozialversicherungen und des Staates“ 28.

Entschieden gegen diesen Vorschlag positionierte sich die Bundeskanzlerin Angela Merkel in einem viel beachteten Interview mit der Bild-Zeitung vom April 2013:

Die CDU ist die Partei der sozialen Marktwirtschaft. Für mich ist das eine Verpflichtung zu wirtschaftlich erfolgreicher und sozial ausgewogener Politik. (…) Soziale Politik heißt für mich auch, für Lohnuntergrenzen einzutreten, und zwar solche, die regionale und Branchenunterschiede berücksichtigen und nicht etwa einen von Politikern festgelegten Einheits-Mindestlohn. Viele Länder in Europa haben doch genau deshalb eine viel höhere Arbeitslosigkeit als wir, weil Löhne und Leistung bei ihnen zu weit auseinander klaffen“29.

Die Ergebnisse der Bundestagswahl brachten jedoch beide a priori unversöhnliche Positionen an den Verhandlungstisch. Die unten angeführte Tabelle rekapituliert die Bandbreite der Lösungsansätze nach Parteien vor und nach der Bundestagswahl vom 22. September 2013, die zu einer großen Koalition aus SPD, CDU und CSU, beziehungsweise zum Ausscheiden der FDP aus dem Bundestag und zur pro forma Einigung über eine Einführung des Mindestlohns ab 2015 innerhalb der Koalition geführt hat.

Linke

SPD/Grüne

CDU/CSU

FDP

Das wollen sie vor den Wahlen: Bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn 10,00 € / Std. (Brutto) ab 2014 und 12 € / Std. (Brutto) ab 201230. Bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn 8,50 € / Std. (Brutto) ab 2014. Branchenspezifische Abschlüsse und Festsetzung von Lohnuntergrenzen ohne politische Mindestvorgabe. Ablehnung eines allgemeinen bundesweiten Mindestlohns.
So wollen sie es: Gesetzliche Festlegung. Parallel dazu soll die Wochenarbeitszeit kurz- bis mittelfristig auf 35 Stunden, längerfristig auf 30 Stunden begrenzt werden. Eine Kommission aus Wissenschaftlern, Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbänden aktualisiert in regelmäßigem Abstand den gesetzlich vereinbarten flächendeckenden Mindestlohn nach Verkündung des Erstgesetzes. Eine Kommission mit Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände definiert branchenspezifische Lohnuntergrenzen und macht Vorschläge, die dann von der Regierung ohne Veränderung übernommen werden. Aufbau der existierenden Instrumente zur Hilfe und Stützung im Niedriglohnsektor. Generelle Unterstützung von Branchenmindestlöhnen (zurzeit gibt es 14 Branchenmindestlöhne in der Bundesrepublik).
Das haben sie mal gesagt: -/- Peer Steinbrück (2006) 31 „Ich kann mir einen bundeseinheitlichen gesetzlichen Mindestlohn bei den völlig unterschiedlichen Produktivitätsverhältnissen von einzelnen Branchen und auch bei unterschiedlichen Lebenshaltungskosten (…) nur schwer vorstellen. Aber die Tarifpartner könnten da was tun. Angela Merkel, CDU, (2007)32 „Mit der Union wird es flächendeckende, gesetzliche Mindestlöhne nicht geben“. Guido Westerwelle (2007)33 „Mindestlohn ist DDR pur ohne Mauer“.
Das sagen sie vor den Wahlen: Sarah Wagenknecht (2013)34 „Ein Mindestlohn von 10 Euro (…), ein Mindestlohn nicht tiefer als in Frankreich“.

Peer Steinbrück, SPD, (2013) „Diese grotesken Verhältnisse müssen ein Ende haben“35; „Der Mindestlohn ist sozial gerecht und ökonomisch vernünftig“.36

Katrin Göring-Eckardt, Die Grünen, (2013) 37: „6,8 Millionen Menschen, die weniger als 8,50 Euro Stundenlohn bekommen, zeigen: Die bestehenden Regelungen reichen nicht aus“.

Rot-Grün wird bereits am 1. Februar 2014 einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro einführen“ (2013)38

Angela Merkel, CDU, (2013)39 „Soziale Politik heißt für mich auch, für Lohnuntergrenzen einzutreten, und zwar solche, die regionale und Branchenunterschiede berücksichtigen und nicht etwa einen von Politikern festgelegten Einheits-Mindestlohn. Viele Länder in Europa haben doch genau deshalb eine viel höhere Arbeitslosigkeit als wir, weil Löhne und Leistung bei ihnen zu weit auseinander klaffen“. Rainer Brüderle (2013)40Flächendeckender Mindestlohn ist Quatsch“.

Das bleibt unterm Strich – nach den Wahlen

Grundsätzliche Einigkeit zwischen den Parteien herrscht theoretisch zwar spätestens seit Verkündung des Koalitionsvertrags aber im Juni 2014, also nur noch einige Wochen bevor das Gesetzvorhaben von dem Bundestag verhandelt und an den Bundesrat verwiesen wird, sind die Koalitionäre de facto weiterhin in Grabenkämpfen verstrickt und zutiefst zerstritten. Anlass sind Bemühungen von Wirtschaftsverbänden Ausnahmen für sich zu erkämpfen, wie die Welt es berichtete:

Arbeitsministerin Nahles [SPD] warnt die Union davor, an ihrem Mindestlohn-Gesetz zu rütteln. Ohne Erfolg: CDU-Vize Strobl pocht auf Ausnahmen für Saisonarbeiter, der Wirtschaftsflügel geht noch weiter“41.

Am 3. Juli 2014 beschloss der Bundestag mit 535 Ja-Stimmen von den Koalitionsparteien und von den Grünen (in der Opposition) die Einführung des angedachten Mindestlohns von 8,50 Euro (weiterhin gab es fünf Gegenstimmen und 61 Enthaltungen, darunter von der Linke)42. Somit setzte der Bundestag, so Arbeitsministerin Andrea Nahles, „einen Meilenstein in der Arbeits- und Sozialpolitik“43, denn:

Als feste Basis wird der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn künftig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unanständig niedrigen Löhnen schützen. Er sorgt für fairen Wettbewerb über die Qualität von Produkten und Dienstleistungen und nicht über Dumping-Löhne. So bringt der Mindestlohn ein Stück mehr Gerechtigkeit in Wirtschaft und Gesellschaft und macht Deutschland stärker“44.

Eine Woche später, am 11. Juli, nahm das Mindestlohngesetz (eigentlich handelt es sich um den ersten Teil des Tarifautonomiestärkungsgesetzes) „die letzte Hürde“, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung meldete und „Ab dem Jahr 2015 gilt damit eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro die Stunde“.

Nur Sachsen, von einer CDU/FDP-Koalition regiert, verweigerte, wohl auf Druck der FDP die Zustimmung. Die FDP sieht sich in dieser Sache nach eigenem Bekunden, als „Das marktwirtschaftliche Gewissen“45 Deutschlands und versteht das Mindestlohngesetz als „Renaissance der sozialistischen Planwirtschaft“46, weshalb eine Zustimmung unmöglich gewesen sei.

Der Präsident der Bundesbank, Jens Weidmann, zeigte sich indes auf einer CDU-Veranstaltung am Tag der Bundestagsabstimmung weiterhin unbeirrt und kritisierte die Entscheidung des Parlaments, denn der Mindestlohn drohe seiner Erkenntnis nach „die Beschäftigungsdynamik zu belasten“47.

Der Hamburger Bürgermeister (und Ex-Arbeitsminister) Olaf Scholz (SPD) nannte den Beschluss für den Mindestlohn seinerseits „ein großer Sieg für die Moral“48. Sigmar Gabriel, der SPD-Vorsitzende und Bundesminister für Wirtschaft und Energie, sprach von einem „historischen Tag für Deutschland“49. SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi meinte ihrerseits: „Wir ziehen damit eine Lohnuntergrenze in Deutschland ein und machen Schluss mit Geschäftsmodellen, die auf Dumpinglöhnen beruhen. Damit geben wir der Arbeit ihren Wert und den Menschen ihre Würde zurück“50.

Eine medienwirksame Stellungnahme der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu diesem „historischen Tag für Deutschland“ scheint bis zu den Redaktionen nicht gedrungen zu sein.

Das Kanzleramt verweist am 3. Juli 2014 (anlässlich der Entscheidung im Bundestag) lediglich, und nicht ganz ohne Ironie, auf eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in der Frau Andrea Nahles mit den Worten „Versprochen, gehalten: der Mindestlohn kommt“51 zitiert wird. Auch in der Pressemitteillung des Kanzleramtes vom 11. Juli 2014 (anlässlich der Entscheidung im Bundesrat) „Gesetzlicher Mindestlohn beschlossen“52 wird ein Wort der Bundeskanzlerin vermisst.

Richtige Freude am „historischen Ereignis“ scheinen also fast nur die Sozialdemokraten zu haben – wobei die Parteilinke die Zugeständnisse an die Wirtschaft ungewöhnlich scharf kritisiert. Die Vorsitzende des „Forums Demokratische Linke“ in der SPD, Hilde Mattheis, meinte wenig schmeichelhaft in einer Pressemitteilung: „Mit der Festschreibung des Mindestlohnes im Koalitionsvertrag hatten wir einen roten Apfel in die Hand bekommenund jetzt zeigt sich, dass der auf der einen Seite verfault ist“53.

Nicht nur die recht knapp bemessene Höhe des Mindestlohns bietet tatsächlich Anlass zur Kritik sondern auch die Tatsache, dass das Gesetz zusätzlich zu den Übergangsfristen bis Anfang 2017 mit weitreichenden Schonfristen und Ausnahmen behaftet ist.

In einer Mitteilung beschrieb der Dortmunder SPD-Abgeordnete Marco Bülow sachlich und pointiert das Dilemma in dem er sich bei der Abstimmung verfangen sah:

Die Einführung des Mindestlohns [ist] ein richtiger und überfälliger Schritt (…). Den Antrag der Linken [für einen Mindestlohn in Höhe von 10 Euro, A.d.R.] halte ich zwar auch für richtig, werde ihn aber leider ablehnen müssen, um das eigentliche Gesetz nicht zu gefährden. Auch wenn ich die geplanten Ausnahmen für falsch halte, die Union würde ohne sie nicht für das Gesetz stimmen. Damit würde es den Mindestlohn nicht geben. Deshalb bin ich bereit den Preis zu zahlen (…).

Grundsätzlich bin ich allerdings gegen Ausnahmen und Einschränkungen beim Mindestlohn. Vor allem, dass der Mindestlohn für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach einer Neueinstellung nicht gilt, halte ich für problematisch. Wer solche Ausnahmen zulässt, riskiert Missbrauch. Der Mindestlohn soll vor Lohndumping schützen, das muss auch für Langzeitarbeitslose gelten. Menschen, die länger als ein Jahr ohne Job sind, müssen damit weiterhin befristet für weniger als 8,50 Euro pro Stunde arbeiten. Ich befürchte, dass Unternehmen Langzeitarbeitslose als „Niedriglöhner“ nutzen könnten und dann nach 5 Monate wieder entlassen. (…) Ich bin froh, dass die Ministerin und die SPD viele weitere einschränkende Vorschläge der Union abgewehrt haben und so kein Flickenteppich entsteht. Dennoch, immerhin gilt nun für etwa 2 Millionen Langzeitarbeitslose im Bund (…) der Mindestlohn nicht, sollten sie einen Job finden.

Auch die Ausnahmen bei den ZeitungszustellerInnen, bei den Saisonkräften in der Landwirtschaft, bei den ErntehelferInnen und den PraktikantInnen sind nicht notwendig und nur ein Zugeständnis an die CDU/CSU und u.a. an die Zeitungsverlage. (…). Hier müssen wir (…) die Möglichkeit bekommen, diese Ausnahmen zurückzunehmen.

Ich hoffe sehr, dass zum Mindestlohn im Bundestag noch nicht das letzte Wort gesprochen ist“54.

Weiterhin dürften die Mechanismen zur Höhenanpassung des Mindestlohns für – heute schon vorhersehbare – Nachwehen sorgen.

Eine etwaige Erhöhung wird es erst ab 2017 geben können und diese Anpassung soll lediglich im Zweijahresrhythmus stattfinden, so dass inflationsbedingte Kaufkraftverluste nicht berücksichtigt bzw. ausgeglichen werden können. Auch die gewählte Festsetzungsweise dieser Anpassung (die Höhe des Mindestlohns wird von einer Kommission von Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften vorgeschlagen), dürfte für die Beschäftigten wenig Sicherheit bedeuten und keine spürbare Besserstellung zulassen.

Ob die grundsätzliche Verankerung eines Mindestlohngesetzes – in einer großkoalitionstauglichen und somit mehrheitsfähigen Form – zu einem späteren Zeitpunkt wirklich „ein großer Sieg“ für die abhängig Beschäftigten (und somit die ganze Gesellschaft) sein wird, oder ob mit diesem hinkenden Kompromiss nur eine Chance zur zukunftsweisenden Gesellschaftsgestaltung auf Jahre hinweg vertan wurde, sei bis zur Erbringung des Beweises in den nächsten Jahren dahin gestellt. Allzu optimistisch sollte man allerdings nicht sein.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind auf alle Fälle erst einmal kritische Zweifel angebracht: ein Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde garantiert Vollzeitbeschäftigten, lediglich „die Würde“ – um das Wort von SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi wieder aufzugreifen – mit dem Erlös der eigenen Arbeit ein Leben auf Hartz-IV-Niveau führen zu dürfen und zwar auch nur dann, wenn die Miete sehr niedrig ist und die Inflation bis zur tatsächlichen Einführung des Mindestlohns quasi bei null bliebe.

Ende von Teil 4 von 4.

1 Angenommen es wird 1650 Stunden pro Jahr tatsächlich gearbeitet, wie im deutschen Durchschnitt (Vgl. 1650 Stunden Arbeit pro Jahr, Der Tagesspiegel, 01.08.2009)

3Durchschnittlicher Stundenlohn von Beschäftigten, Statistisches Bundesamt, Daten für 2010, abgerufen am 15.06.2014 unter www.destatis.de

7Bei Alleinstehenden.

8Dadurch gewinnt der Staat allerdings wichtige Handlungsspielräume.

9 Diese staatlichen Ausgaben sind als Subvention an die Privatwirtschaft zu verstehen, weil der Staat über die Redistribution dieser Steuermasse beim Vermögensaufbau von Privatfirmen unterstützend mitwirkt.

10 Staat steckt Milliarden in Aufstockung von Niedriglöhnen, Die Welt, 22.12.2012

13 „Das Münchner Ifo-Institut, das Essener Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) und das Berliner Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).

18 Vorsitzender der britischen Konservativen von Dezember 2005 bis May 2010 und britischer Premierminister seit May 2010.

20 Insgesamt leben ca. 63,7 Millionen Menschen in Großbritannien.

22 „Mindestens eine halbe Millionen Menschen arbeitet bereits [in Großbritannien] nur auf Abruf. In Großbritannien boomt der Nullstundenvertrag. Angepriesen als eine neue Form der Flexibilisierung ist dies der vorerst letzte Schritt zur Ausbeutung der Menschen im Niedriglohnsektor. Vereinbart wird bei Nullstundenverträgen der Stundenlohn, der Arbeitnehmer steht auf Abruf bereit, erhält aber keine Garantie, dass er überhaupt arbeiten darf und etwas verdient. Der Arbeitgeber sichert sich ab, flexibel ist nur der virtuelle Arbeitnehmer, der auf Arbeit und Entgelt hoffen muss und während der vereinbarten Zeiten, womöglich den ganzen Tag, zur Verfügung steht. Auch wenn die Abrufarbeitnehmer kein geregeltes oder gar kein Einkommen haben, so fallen sie für die Regierung praktischerweise doch aus der Arbeitslosenstatistik heraus, schließlich besitzen sie ja einen Arbeitsvertrag“, beschrieb Florian Rötzer in einem Artikel auf Telepolis im März 2014 diese Entwicklung. Vgl. Starke Zunahme von Nullstundenverträgen in Großbritannien, Florian Rötzer, Telepolis, 12.03.2014

27 Vgl. Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG), Franz Josef Düwell, jurisPR-ArbR 14/2014 Anm. 1, www.juris.de, 09.04.2014

28 Vgl. Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, Drucksache 17/4665 vom 08.02.2011.

38Sozialdemokratische Partei Deutschlands, Joris Steg, Pressemitteilung vom 11.07.2013 auf der Internetseite der SPD (www.spd.de), Stichtag 1. Februar 2014

44Vgl. Internetseite von Frau Andrea Nahles, www.andrea-nahles,de Rubrik „Kurz gesagt“, abgerufen am 16.07.2014

45Laut Holger Zastrow, Vorsitzender der FDP Sachsen und der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag, zitiert in Nein zum Mindestlohn, Internet-Seite der FDP, www.fdp.de, Abgerufen am 16.07.2014

46Laut Holger Zastrow, Vorsitzender der FDP Sachsen und der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag, zitiert in Nein zum Mindestlohn, Internet-Seite der FDP, www.ftp.de, Abgerufen am 16.07.2014

49SPD-Internet-Seite, www.spd.de Rubrik „Aktuelles“, Endlich der Mindestlohn kommt, 03.07.2014, abgerufen am 16.07.2014

50SPD-Internet-Seite, www.spd.de Rubrik „Aktuelles“, Endlich der Mindestlohn kommt, 03.07.2014, abgerufen am 16.07.2014

51Vgl. Internet-Seite der Bundesregierung, www.bundesregierung.de, Rubrik „Aktuelles“, Gesetzlicher Mindestlohn beschlossen, Pressemitteilung vom 03.07.2014, abgerufen am 16.07.2014 bzw. Internet-Seite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales, www.bams.de, Versprochen, gehalten: der Mindestlohn kommt, Pressemitteilung vom 03.07.2014, abgerufen am 16.07.2014

52Vgl. Internet-Seite der Bundesregierung, www.bundesregierung.de, Rubrik „Aktuelles“, Gesetzlicher Mindestlohn beschlossen, Pressemitteilung vom 11.07.2014, abgerufen am 16.07.2014