4. Juli 2015

Rechtsbrüche im DPD-Depot Duisburg?

Vor einiger Zeit erhielten wir eine Anfrage von Kollegen des Duisburger DPD-Depots. Zahlreiche Fragen ergaben sich nach einem längeren Gespräch über die Rechtsmäßigkeit der Arbeitsverträge und Arbeitszeitregelungen.

Wir haben uns mit diesen Fragen an das Depot gewandt und eine Antwort von der DPD-Zentrale in Aschaffenburg erhalten, die wir den Kollegen in Duisburg zur Auswertung zur Verfügung gestellt haben.

Auf ihrem Blog haben sie nun die Situation zusammengefasst. Wir geben hier ihre Einschätzung wieder:

 

“Work-watch (www.work-watch.de) hat von den Zuständen im Depot gehört und einen Brief mit verschiedenen Fragen an den Duisburger Depot-Leiter Schenk geschrieben.

Die Antwort darauf kam von der der DPD-Zentrale in Aschaffenburg. Work-watch hat sie uns zukommen lassen; sie wollen wir hier kommentieren:

„DPD respektiert sämtliche Arbeitnehmerrechte und legt großen Wert auf eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Management und Arbeitnehmern im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung. Daneben ist es für DPD eine Selbstverständlichkeit, jedem Hinweis auf vertragliche oder faktische Verfehlungen nachzugehen.“

Paketdrohnen: Was die DPD-Zentrale macht, ist ihr Geheimnis. Aber die Geschäftsführung des DPD-Depots respektiert Arbeitnehmerrechte in der Regel nur, wenn sie dazu gezwungen wird. Solange niemand seine Rechte als Arbeitnehmer einfordert, macht die Geschäftsführung was sie will!

„Die Unternehmenszentrale von DPD hat die Hinweise von work-watch gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort in Duisburg gründlich geprüft. Ein Verstoß gegen Schutzbestimmungen konnte dabei in keinem Fall festgestellt werden.“

Paketdrohnen: Was soll DPD auch anderes sagen? Wer sich selbst überprüft kann ja zu keinem anderen Ergebnis kommen!

„Im Einzelnen stellt DPD fest:

1. DPD verweigert keinem eingesetzten Minijobber eine gesetzliche Leistung. Dies gilt auch für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub.“

Paketdrohnen: DPD zahlt niemandem freiwillig Urlaub, Urlaubsgeld oder leistet Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auf den gesetzliche Urlaubsanspruch wird nicht einmal im Arbeitsvertrag hingewiesen. Uns liegen zahlreiche Fälle vor, wo Minijobber keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bekommen haben. Obwohl sie den gelben Schein abgegeben hatten. Ihnen wurde schlicht und einfach mitgeteilt: „Ihr krieg nichts, Lohnfortzahlung steht Euch nicht zu.“ Was, wie die DPD-Zentrale offensichtlich selber weiß, ein Gesetzesverstoß ist.

„2. Es ist richtig, dass in den Arbeitsverträgen der geringfügig Beschäftigten keine wöchentliche Stundenzahl enthalten ist. Der wöchentliche Arbeitseinsatz erfolgt in Absprache mit den Arbeitnehmern. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler „Mini-Jobber“ nach flexibler Einteilung ihrer Arbeitszeiten. Dies ist mit geltenden gesetzlichen Bestimmungen ebenso vereinbar wie mit den einschlägigen tarifvertraglichen Regelungen.“

Paketdrohnen: Auf eine Festlegung des Umfangs der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag besteht nach §12 des Teilzeitbefristungsgesetzes ein gesetzlicher Anspruch (http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html)! Dass die Arbeitsverträge der Minijobber ihn missachten, ist ein Skandal. Dass DPD behauptet, der Skandal sei „mit den gesetzlichen Bestimmungen“ vereinbar, ist der zweite Skandal. Natürlich muss die Depot-Leitung mit den Minijobbern die wöchentliche Einteilung ihrer Arbeitszeit absprechen. Das als freundliches Entgegenkommen darzustellen ist ein Witz.

„3. Der Schichtplan wird auf wöchentlicher Basis erstellt, die Einteilung erfolgt in Absprache mit den Beschäftigten jeweils am Freitag der Vorwoche. In Ausnahmefällen (bei extremen Mengenschwankungen) kann am Vortag ein früherer Schichtbeginn angesetzt werden. Mit dem Arbeitnehmer wird individuell geklärt, ob er diesen früheren Schichtbeginn wahrnehmen kann. Ist dies dem Arbeitnehmer nicht möglich, bleibt es für ihn beim ursprünglich geplanten Arbeitsbeginn. Die Schichtenden sind unveränderlich.“

Paketdrohnen: Der Schichtbeginn wird jeden Tag ohne irgendeine Absprache mit den Beschäftigten für den nächsten Tag neu festgelegt. Auch das widerspricht dem §12 Teilzeitbefristungsgesetz. Es gibt auch keine „Ausnahmefälle“. Der wöchentlich erstellte Schichtplan wird ausgehängt und jeden Tag handschriftlich geändert. Die Regel ist, dass es auch keine individuellen Absprachen gibt.

„4. DPD in Duisburg hat mit dem dortigen Betriebsrat vereinbart, die tariflichen Regelungen zur flexiblen Arbeitszeit wahrzunehmen, um eine Anpassung an das wechselnde Arbeitsaufkommen zu ermöglichen. In der entsprechenden Betriebsvereinbarung ist geregelt, dass eine wöchentliche Arbeitszeit von 52 Stunden nicht überschritten werden darf. Dies ist eine absolute Obergrenze, die mit gesetzlichen und tariflichen Regelungen vereinbar ist. Die 52 Stunden entsprechen jedoch selbstverständlich nicht der vertraglich und tariflich festgelegten Regelarbeitszeit. Geleistete Mehrstunden sind durch entsprechende Minusstunden auszugleichen.“

Paketdrohnen: Eine Betriebsvereinbarung darf kein Gesetz und keine Tarifregelung brechen. Genau das tut aber diese Vereinbarung. Denn das Arbeitszeitgesetz legt die Höchstgrenze der regelmäßigen Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden fest. Der Manteltarifvertrag für das Transportgewerbe legt sie sogar auf 39 Stunden fest. Der Manteltarifvertrag erlaubt zwar 52 Wochenstunden, aber nur als Ausnahme. Übers Jahr gesehen darf die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit die 39 Wochenstunden nicht überschreiten (Manteltarifvertrag, §2 Abs. 1). In der genannten Betriebsvereinbarung wird auf diesen Grundsatz nicht mehr hingewiesen. Im übrigen werden sogar die rechtlich unzulässigen 52 Stunden Wochenstunden auch noch regelmäßig überschritten. Eine Beschränkung der wöchentlichen Arbeitszeit pro Jahr auf nicht mehr als durchschnittlich 39 Stunden findet nicht statt.

Fazit der Paketdrohnen: Den Beschäftigten, ob Minijobbern oder Festangestellte, werden ihre Rechte vorenthalten. Aber sie fordern sie auch nicht ein. Ein Grund ist, dass viele Leute Angst um ihren Job haben. Wer seine Rechte einfordert, riskiert, dass sein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird oder dass er zu besonders schwerer körperlicher Arbeit eingeteilt wird.

Andere wissen gar nichts über ihre Rechte, denn nur wenige Leute im Depot haben den Mut darüber mit ihnen zu sprechen.

Damit sich dieser Zustand ändert haben wir unter anderem beschlossen, mit diesem Blog Informationen weiterzugeben. Mit dem Wissen über unsere Rechte können wir anfangen, gemeinsam etwas gegen diese Situation zu tun.”