12. Januar 2016

Kündigung von Cura-Betriebsrätin unwirksam

Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen gab jetzt der
Betriebsrätin Recht und wies den Antrag auf außerordentliche
fristlose Kündigung durch die Cura-Geschäftsleitung zurück.
Unhaltbar sind nun auch die Vorwürfe des Arbeitgebers, die
langjährige Mitarbeiterin des Seniorenzentrum habe schwere
Dienstpflichtverletzungen begangen. Das Gericht sah es vielmehr als
erwiesen an, dass die Pflegerin aufgrund der maroden
Rufanlagentechnik nach dem Verschwinden eines dementen Bewohners in
der Nacht auf den 24. März vergangenen Jahres nicht erreichbar
gewesen sei. Der Betriebsrat sieht einer möglichen Beschwerde des
Arbeitgebers  vor dem Landesarbeitsgericht mit Gelassenheit entgegen.