31. August 2016

ESD Sicherheitsdienst wirft Wachmann raus, der einen Betriebsrat gründen will

Der ESD Sicherheitsdienst, Mühldorf am Inn, wirft den Initiatoren der bevorstehenden Betriebsratswahl Rainer B. raus. Das Landratsamt hat dem Wachmann während der Wahlvorbereitungen plötzlich die Diensttauglichkeit entzogen, obwohl sie erst zwei Monate zuvor verlängert worden war. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Der Zeitpunkt – kurz vor der Wahlversammlung – ist natürlich brisant, sagt verdi-Sekretär Florian Pollok. Schließlich genießen Wahlvorstände einen besonderen Kündigungsschutz. Der Geschäftsführer Max Kammermeier Junior versuche zudem, die Betriebsratswahl massiv zu beeinflussen, indem er mit leitenden Angestellten in Objekte fahre und Mitarbeiter einschüchtere. Die Objektleiter seien wegen der Wahl sogar zu einem „Strategiegespräch“ zusammengerufen worden. „Behinderungen der Betriebsratswahl sind strafbar“, erklärt Pollok. Die Gewerkschaft prüfe eine Strafanzeige und wirft dem Landratsamt Vetternwirtschaft vor.

 

Tatsächlich zählt die ESD Sicherheitsdienst GmbH mit knapp 600 Beschäftigten zu einem der größten Sicherheitsunternehmen in Oberbayern. Zu den Kunden gehören unter anderem Banken und Versicherungen, Rüstungskonzerne, Flughäfen, Behörden und Privathaushalte. Mit Abstand größter Kunde ist die Bundeswehr. An zweiundzwanzig Standorten in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz schieben ESD-Mitarbeiter Wache. Die Geschäfte laufen prächtig. Der Umsatz stieg 2014 um achtzehn Prozent auf über zwanzig Millionen.

 

ESD-Chef Kammermeier und Landrat Huber weisen die Darstellung der Gewerkschaft in nahezu gleichlautenden Erklärungen weit von sich. Das Landratsamt habe nur auf einen anonymen Hinweis reagiert, der Wachmann sei vorbestraft, und habe daraufhin dessen Diensttauglichkeit zurückgenommen. Von der anstehenden Betriebsratswahl bei ESD habe man nichts gewusst. Für verdi-Sekretät Pollok ist es jedoch schleierhaft, wieso der Wachmann Rainer B. trotz seiner Vorstrafen drei Jahre ohne Beanstandung der zuständigen Behörden bei dem Unternehmen und zuvor mehrere Jahre über ein Subunternehmen für ESD arbeiten konnte. Den Behörden seien die Vorstrafen des Wachmanns bekannt gewesen, denn er sei stets offen mit seiner Vorgeschichte umgegangen. Seine Vorstrafen seien außerdem längst aus dem Führungszeugnis gelöscht worden. Rainer B. sei sogar mehrfach belobigt worden. Schließlich spiele Rehabilitation in unserer Gesellschaft eine wichtige Rolle. Was für den Präsidenten eines großen Fußballvereins gelte, müsse für einen einfachen Wachmann erst recht gelten, fordert Pollok. Zumal die Vorstrafen von Rainer B. nicht annähernd die Dimension des prominenten Steuersünders hätten. Verdi fordert mit Nachdruck die sofortige Rücknahme der Kündigung, die Weiterbeschäftigung von Rainer B. und ein Ende der Behinderungen der Betriebsratswahl.