Bossing gegen freie Journalisten

(gk) Bossing gegen Freiberufler, gibt es denn sowas? Wir meinen: Ja. Bossing ist nicht nur auf sozialversicherungspflichte Anstellungsverhältnisse beschränkt – schon gar nicht im Zeitalter der Prekarisierung, in dem das Phänomen der Scheinselbstständigkeit immer weiter um sich greift. Besonders häufig zum Beispiel in der Medienbranche: Unzählige Verlage (aber auch Sender, private wie öffentlich-rechtliche) lassen immer mehr Arbeit ehemals festangestellter Mitarbeiter von freiberuflichen Kräften erledigen. Dabei zahlen sie Freiberuflern häufig ein Honorar, das faktisch weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Wenn freie Journalisten dann ihre Rechte einfordern, gehen sie erhebliche Risiken ein. Im seltenen Fall einer Klage werden lediglich die berechtigten Honoraransprüche fällig – die Verlage müssen dafür keine Strafen befürchten. Der Freiberufler dagegen läuft Gefahr, dauerhaft seinen Broterwerb zu verlieren. Der Journalist und Fotograf Martin Schreier ist trotzdem diesen Weg gegangen und wendet sich nun an die Öffentlichkeit.