24. April 2017

Erfolg für Lidl-Betriebsrat

Das Arbeitsgericht Augsburg hat die außerordentiche Kündigung des Betriebsratsmitglieds Aytekin E. für unwirksam erklärt. Ohne vorherige Abmahnung habe der von Lidl vorgetrage Sachverhalt, wonach der Betriebsrat seinen Chef und einen Kollegen beleidigt haben soll, als Kündigungsgrund nicht ausgereicht. Der Betriebsrat hatte der Kündigung nicht zugestimmt.

Die Geschäftsführung im Lidl-Logistikzentrum in Graben bei Augsburg hatte mit miesen Tricks versucht, dem Betriebsratsmitglied zu kündigen. Erst im Sommer 2016 war in dem Betrieb mit rund 170 Mitarbeiter/innen zum ersten Mal ein Betriebsrat gewählt worden. Der beschuldigte Kollege sei eine der treibenden Kräfte hinter der Wahl gewesen, berichtet ver.di. Lidl weist diesen Zusammenhang zurück.

Lidl konnte vor Gericht keine Zeugen für die angeblichen Äußerungen des Beteibsrats benennen. Kurz vor Weihnachten hatte Lidl dann erneut versucht, dem Kollegen zu kündigen. Der neuerliche Vorwurf: Der Kollege habe sich gegenüber dem Fahrer einer Fremdfirma abfällig über die Geschäftsführung geäußert. Doch der Fragenkatalog des Betriebsrats an die Geschäftsführung, die konkret benennen sollte, wann und wem gegenüber welche Äußerungen gemacht wurden, blieb bis heute unbeantwortet.

Die Gewerkschaft ver.di  und der Betriebsrat des Logistikzentrums fühlen sich durch den Richterspruch bestätigt und hoffen, „dass die Lidl-Geschäftsführung die Jagd auf Betriebsräte beendet und zukünftig im Interesse der Beschäftigten auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Betriebsrat und ver.di Wert legt”, heißt es in einer Pressemitteilung des ver.di-Bezirks.