Landesbehörde und European Homecare behindern Betriebsrat in Geflüchtetenunterkunft

Es sei ein absolutes Novum, dass eine Behörde einen Betriebsrat in seiner Arbeit behindert, sagt Marc Hessling. Der Rechtsanwalt vertritt den Betriebsrat einer Düsseldorfer Geflüchteten-Unterkunft, der Anfang Juli erstmals gewählt wurde.

 

Betreiber der Unterkunft ist das Essener Unternehmen European Homecare, EHC, das 2014 durch die erniedrigende Behandlung von Geflüchteten Schlagzeilen machte. Die Bezirksregierung Düsseldorf, die für die Ratinger Landesunterkunft verantwortlich ist, weigert sich, dem neu gewählten Betriebsrat „aus rechtlichen Gründen“ Räumlichkeiten für dessen Arbeit bereit zu stellen. Die Rechtsauffassung der Landesbehörde ist geradezu abenteuerlich. Er könne die Arbeit des Betriebsrats nicht dulden, schreibt der Sachbearbeiter, weil „eine Tätigkeit Ihres Betriebsrats in meiner Einrichtung, zu denen auch Mitarbeitergespräche gehören, nicht als Dienstleistungszeit gemäß dem zwischen uns geschlossenen Vertrag zu werten (ist).“ European Homecare hatte die Bitte des Betriebsrates nach Räumlichkeiten an die Aufsichtsbehörde weitergeleitet.

 
Die Gewerkschaft verdi geht davon aus, dass EHC und die Bezirksregierung gemeinsame Sache machen, um die Betriebsratsarbeit zu behindern. Schließlich sei das Unternehmen dafür bekannt, sagt Gewerkschaftssekretär Özay Tarim. Bundesweit arbeiteten 2015 in 120 Betriebsstätten des Essener Unternehmens mehr als Tausend Beschäftigte. Der private Betreiber verdient sehr gut an der Not geflüchteter Menschen. 2015 erzielte European Homecare einen satten Jahresüberschuss von mehr als 25 Millionen Euro.

 
„Es ist leider üblich, dass private Unternehmen die Betriebsratsarbeit behindern, aber dass es eine öffentliche Verwaltung tut, ist für uns inakzeptabel“, sagt Özay Tarim. Eigentlich sei es Aufgabe der Bezirksregierung, die Betriebsräte bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen, statt sie zu behindern.