26. Oktober 2017

Hamburg: Bossing in Assistenzgenossenschaft

(gk) Die Dienstleistung „Persönliche Assistenz“ ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, selbstbestimmt in ihrem eigenen Haushalt zu leben anstatt einer Unterbringung in einer stationären Einrichtung. In Bremen und Hamburg haben sich Behinderte Anfang der 90er Jahre zu einer Assistenzgenossenschaft zusammengeschlossen und beschäftigen in diesem Rahmen „persönliche Assistenten“.

 

In der Branche ist es wegen des fehlenden gemeinsamen Arbeitsortes sehr schwer, die Beschäftigen zu organisieren. In der Hamburger Assistenzgenossenschaft (HAG) ist es jedoch vor einigen Jahren gelungen, einen Betriebsrat zu gründen, der die Interessen der 250 Teilzeitkräfte vertritt. Anfang dieses Jahres ging die Geschäftsführung dazu über, die Arbeit des neunköpfigen Betriebsrates zu behindern. Zunächst wurde die geleistete Betriebsratsarbeit als Fehlzeit berechnet und der Lohn entsprechend vorenthalten, mittlerweile haben der Betriebsratsvorsitzende und seine Stellvertreterin Abmahnungen erhalten. Die Geschäftsführung begründe die Zahlungsverweigerung mit der Formulierung im Betriebsverfassungsgesetz, dass die Tätigkeit als Betriebsrat ein „unentgeltliches Ehrenamt“ sei, berichtet die „tageszeitung“.

 

Das ist insofern richtig, dass Betriebsräte keine Extra-Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten dürfen, denn das würde sie möglicherweise bestechlich  machen. Nur wenige Paragraphen weiter schreibt das Betriebsverfassungsgesetz unmissverständlich fest, dass Beschäftigte für ihre Arbeit als Betriebsräte von ihrer normalen Arbeit freigestellt werden müssen. Das hat die Geschäftsführung der HAG geflissentlich übersehen. Und wenn sie aufgrund betriebsbedingter Gründe ihre Betriebsratsarbeit außerhalb der regulären Schichtplanungen absolvieren müssen, dann muss die Geschäftsführung diese Mehrarbeit als Freizeit ausgleichen oder als Mehrarbeit vergüten.

 

Im Oktober verabschiedeten die Ver.di-Mitglieder der HAG eine Resolution, in der sie den „anhaltend repressiven Umgang gegenüber den Kolleg/innen in der Mitarbeiter/innen-Vertretung“ durch die Geschäftsführung beklagen und eine Rückkehr zur ehemals „vertrauensvollen Zusammenarbeit auf Augenhöhe“ fordern.