NRW: 47 Strafanträge wegen Bossing

Diese Zahl nennt die Landesregierung NRW in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Serdar Yüksel, der wissen wollte, wie viele Strafanträge nach §119 Betriebsverfassungsgesetz bei den NRW-Staatsanwaltschaften eingegangen sind: 47 in den letzten drei Jahren. Das klingt nach wenig. Und wenn 38 dieser Verfahren dann auch noch wegen fehlendem “öffentlichen Interesse” (§153 Strafprozessordnung) oder mangels hinreichendem Tatverdachts (§170, 2 StPO) eingestellt wurden, klingt es nach gar nichts mehr. Also alles in Butter in den NRW-Betrieben mit Bossing und Union-Busting?

Leider nicht. Die alltäglichen Erfahrungen zeigen das Gegenteil. Bloß sehen viele Betroffene im Strafrecht keinen sinnvollen Weg, sich gegen Übergriffe von Arbeitgebern zu wehren. Solange die Strafe für die Behinderung und Zerstörung von Betriebsratsgremien, für die Behinderung oder Zerschlagung von Gewerkschaften und für Terror gegen einzelne gewerkschaftliche Aktivist*innen so absurd lächerlich ist wie heute (nämlich maximal 1 Jahr Haft; zum Vergleich: für “leichte Körperverletzung” ist eine Strafe von 5 Jahren Haft möglich), haben sie recht. Es lohnt kaum den Aufwand eines Strafantrages, wenn die Staatsanwaltschaften die Akte als weniger wichtig  im Stapel “unerledigt” verschwinden lässt, der Prozess nicht einmal begonnen wird oder am Ende eine womöglich kümmerliche Geldstrafe steht. Solange Union-Busting und Bossing als Kavaliersdelikt gelten, ist das Strafrecht ein stumpfes Schwert gegen Rechtsbrechen im Arbeitgeberlager.

Mit durchaus dramatischen Folgen. Denn immerhin – und hier ist die Antwort der Landesregierung unter der Drucksache 17/2052) dann doch sehr aufschlussreich – laufen solche Attacken in allen Branchen und quer durch alle Betriebsgrößen:  Großbetriebe im Einzelhandel, der Chemieindustrie oder der Logistikbranche sind ebenso vertreten wie Mittel- und Kleinbetriebe des Öffentlichen Dienstes, der Gesundheitsbranche oder  anderer Dienstleister.

Wer ins Fadenkreuz der Union-Buster gerät, bleibt also gut beraten, wenn er den Widerstand im Betrieb und in seiner unmittelbaren Umgebung organisiert. Die Bereitschaft zur Solidarität wächst, je schneller die Betroffenen darüber aufklären, was für Ziele und welche Strategien hinter diesen Angriffen stecken.