28. Januar 2019

„Fair im Betrieb NRW“ – Bericht von der Bilanzkonferenz

Seit 2015 unterstützt das Projekt „Fair im Betrieb“ in NRW Betriebs- und Personalräte, die in ihrer Arbeit durch die Arbeitgeber massiv behindert, diffamiert und unter Druck gesetzt werden. Bei der Konferenz am 23.01.19 in Düsseldorf hat das Projekt eine Bilanz der bisherigen Arbeit gezogen, den Stand der Forschung zu den Themen „Bossing“ und „Union Busting“ präsentiert und die aktuellen Entwicklungen zur strukturellen Gegenwehr bei den Gewerkschaften vorgestellt.

 

In seiner Begrüßung erinnerte Dr. David Mintert, Landesgeschäftsführer Arbeit und Leben DGB/VHS NRW, an die 100-jährige Geschichte der betrieblichen Mitbestimmung in Deutschland.  Seit der Einführung des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahr 1952 ist die Behinderung von Betriebsratsarbeit ein Straftatbestand. Deshalb muss der Aufbau systematischer Behinderungsstrategien durch Arbeitgeber verhindert werden.

NRW Landesschlichterin Yvonne Sachtje, die sich sich as Schirmherrin des  Projekts versteht, wies in ihrem Grußwort darauf hin, dass Mitbestimmung eine der tragenden Säulen der Wirtschaft in NRW sei und die Unternehmen leistungsfähiger und produktiver mache. Angesichts sinkender Tarifbindung in den Betrieben müsse der Wert betrieblicher Mitbestimmung noch stärker als bisher deutlich gemacht werden.

Susan Paeschke von Arbeit und Leben NRW präsentierte anschließend seitens des Projektteams Zahlen, Daten und Fakten zum Projekt. Das Projekt startete 2015 und wird getragen durch „Arbeit und Leben NRW“ und die „Günter-Wallraff-Stiftung“. Das Land NRW fördert das Projekt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds. In der ersten Projektphase ging es um eine realistische Einschätzung, welche Ausmaße „Bossing“ und „Union Busting“ in NRW haben, um dann zu analysieren, nach welchem „Drehbuch“ die stufenweise Eskalationsstrategie der Arbeitgeber gegen unliebsame Betriebs- und Personalräte erfolgt. Auf dieser Basis konnte das Projekt über die Projektbüros in Düsseldorf und Köln Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsangebote für die Betroffenen entwickeln und umsetzen. Bislang betreute das Projekt 66 Fälle, von denen noch 14 aktuell in der Beratung sind.In der zweiten Projektphase ab 2017 stehen die Entwicklung von Langzeitberatungskonzepten, die Netzwerkarbeit und die Multiplikatoren-Schulung im Mittelpunkt. Offene Handlungsfelder sieht Paeschke in der Frage der Existenzsicherung der Betroffenen, die häufig durch die fristlose Kündigung des Arbeitgebers von heute auf morgen ohne Einkommen sind. Darüber hinaus gilt es, die Forschung zu dem Thema zu intensivieren und juristische Alternativen zum § 119 BetrVG zu entwickeln, über den Strafanzeigen wegen Behinderung von Betriebsratsarbeit gestellt werden können, der sich in der Praxis aber als wirkungslos erweist.

 

Dr. Martin Behrens vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung präsentierte die Ergebnisse einer Befragung zu mitbestimmungsfeindlichem Verhalten, die das WSI in mehreren Stufen bei Gewerkschaftssekretären und Betriebsräten der Einzelgewerkschaften NGG, IG Metall und IG BCE durchgeführt hat. Dabei wurde deutlich, dass es vor allem bei der erstmaligen Wahl eines Betriebsrates zu Behinderungen durch den Arbeitgeber kam. Betroffen waren überwiegend inhabergeführte mittelständische Unternehmen auch aus dem verarbeitendem Gewerbe. Anwaltskanzleien haben mittlerweile die Entwicklung von Behinderungsstrategien betrieblicher Mitbestimmung als

Martin Rapp und Pagonis Pagonakis vom Projektteam interviewten anschließend mit Memet Öczan und Timm Boßmann zwei Betroffene. Memet Öczan, Betriebsratsvorsitzender Bauhaus Witten, führt seit mehreren Jahren eine erbitterte Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber, der mit allen Mitteln versucht, die Arbeit des Betriebsrates zu behindern und zu sabotieren. Seine Gegenstrategie: Voller Rückhalt im Gremium und in der Belegschaft, Sacharbeit für die Belegschaft hat Vorrang vor Scharmützeln mit dem Arbeitgeber, Vernetzung mit anderen Betriebsräten.

Timm Boßmann ist Betriebsratsvorsitzender des Weltbild Verlags in Augsburg. Er hat vom Arbeitgeber mit fadenscheinigen Begründungen die Kündigung erhalten. In seinem Fall ist es durch kreative Öffentlichkeitsarbeit und die Einbindung unterschiedlichster Bündnispartner gelungen, dass der Arbeitgeber die Kündigung zurücknehmen musste.

„Gibt es eine strukturelle Gegenwehr bei den Gewerkschaften?“ Diese Frage stand nach der Mittagpause im Mittelpunkt eines Gesprächs mit Isaf Gün (IGM) und Jeffrey Raffo (ver.di). In beiden Einzelgewerkschaften haben sich die Fälle von „Bossing“ und „Union Busting“ gehäuft. Die Folge: die Fälle werden gebündelt behandelt, die konzeptionelle Arbeit an dem Thema wird ausgebaut. So will die IG Metall bei den Bezirken  „Task Forces“ bilden, die in akuten Fällen erste Hilfe leisten sollen. In beiden Gewerkschaften werden aktuell weitergehende Beschlüsse zu dem Thema vorbereitet.

Entscheidend sei, dass die Gewerkschaften durch das Instrument der Maßregelungsunterstützung eine finanzielle Soforthilfe für die Betroffenen sicherstellen können, die ansonsten leicht in Existenznot geraten.

„Kampf um Mitbestimmung“ – so lautet der Titel eines Forschungsprojektes, das Daniel Menning von der TU Chemnitz zum Ende der Veranstaltung vorstellte. Im Mittelpunkt des Projektes steht die Erforschung gewerkschaftlicher Gegenstrategien zum „Union Busting“. Erste Projektergebnisse werden voraussichtlich zum Jahresende veröffentlicht.

 

In ihrem Schlusswort unterstrich Susan Paeschke, dass es sich bei den dargestellten Entwicklungen nicht um Einzelfälle mitbestimmungsfeindlichem Arbeitgeberverhaltens sondern professionalisierte Behinderungsstrategien handelt. „Bossing“ und „Union Busting“ sind auf dem Weg, gesellschaftsfähig zu werden. Dagegen hilft nur Solidarität und ein ganzheitliches Beratungs- und Betreuungskonzept, um die betroffenen Kolleginnen und Kollegen, die oft an ihre Belastungsgrenze kommen, zu unterstützen. Betriebliche Mitbestimmung zu stärken und wieder ins gesellschaftliche Bewusstsein zu bringen, ist eine Aufgabe, der sich beide Sozialpartner gemeinsam stellen müssen.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter: http://www.fair-im-betrieb.de