16. Mai 2019

Sealife: Maulkorb für BR

Die Kündigung ist zwar vom Tisch, dafür bekam der Betriebsrat der Oberhausener Sealife-Filiale einen Maulkorb verpasst, berichtet die NRZ.

Der Prozess wurde außerdem vom Aktionskreis gegen Unternehmerwillkür (AKUWILL) beobachtet. Hier der Bericht:

Als Hauptgrund für das Kündigungsbegehren wurde vom Unternehmens-Anwalt
jedoch ein Facebook-Post des Kollegen in eine interne Facebookgruppe mit
ca. 120 Mitgliedern angeführt.
Er habe damit die Multiplikatorenfunktion von Facebook bewusst genutzt,
um Sea Life öffentlich zu diskreditieren.
Hier bestehe Wiederholungsgefahr.
Dies war nicht der ursprüngliche Kündigungsgrund, sondern wurde im
Güteverfahren vom Anwalt des Unternehmens nachgeschoben.

Dass das Gericht laut eigener Aussage keine Ahnung von Facebook hat,
ging leider zu Lasten
des Kollegen.
Die Richter*innen haben sich nicht kundig gemacht, sondern sind von dem
ausgegangen, was sie glauben, was richtig ist.
Und sind so zu dem Schluss gekommen, dass der Facebook-Post eine
öffentliche Äußerung war.

Geendet hat die Verhandlung mit einem Vergleich, dem die Parteien noch
zwei (BR und BR-Mitglied) bzw. drei (Sea Life) Wochen lang widersprechen
können.
(Letztere Frist endet am 31.05.19.):

Die Begründung für das Kündigungsbegehren wird umgewandelt in eine
Abmahnung, die der Kollege akzeptiert.
In der Abmahnung soll auch stehen, dass mit dem gerügten Verhalten
(künftige) Äußerungen via “soziale” Medien, Presse und Rundfunk in die
nicht-betriebliche Öffentlichkeit gemeint sind.

Das Gericht ist nicht bereit, mit einem Urteil die fehlende Zustimmung
des BR zur Kündigung des BR-Mitglieds zu ersetzen.
Es stand noch eine Abfindung von 70.000 Euro im Raum. (Die Richterin
sprach zudem von drei Jahresgehältern, die auch schon mal diskutiert
worden seien).
Diese lehnte der Kollege ab.

Der Anwalt von Sea Life hatte ihm noch nahegelegt, die Abfindung besser
anzunehmen, da er beim nächsten Vorfall das Gericht nicht mehr
überzeugen würde. Die Richterin signalisierte Zustimmung zu dieser Aussage.

Wenn eine Seite widerruft, wird am 18.06.19 um 9:00 Uhr in Saal 1 das
Urteil verkündet.