20. Februar 2020

Antrag Bundestag: Betriebsräte schützen

 

(gk) Um Betriebsräte zu schützen, fordert die „Partei die Linke“ Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Strafverschärfungen im Betriebsverfassungsgesetz. In der Begründung des Antrages vom 11.Februar heißt es:

Wer sich für Demokratie im Betrieb einsetzt, lebt gefährlich: Zunehmend versuchen Arbeitgeber aktiv, Betriebsratswahlen zu verhindern und deren Initiatorinnen und Initiatoren einzuschüchtern. Ihr Ziel sind betriebsrats- und gewerkschaftsfreie Zonen. Anwaltskanzleien spezialisieren sich hierzu auf das systematische Bekämpfen von Gewerkschaften (Union Busting) und beraten Arbeitgeber, wie sie unerwünschte Beschäftigte psychisch unter Druck setzen und aus dem Betrieb drängen können. Dabei wird auch gegen geltendes Recht verstoßen. Betroffene Beschäftigte brauchen neben praktischer Solidarität und Unterstützung vor allem gesetzlichen Schutz. Denn es handelt sich hier nicht um Kavaliersdelikte. Wenn undemokratische Arbeitgeber Union Busting systematisch gegen Beschäftigte einsetzen, müssen sie härter bestraft werden. Dazu müssen Sanktionen einen abschreckenden Charakter haben. Wer die Bekämpfung von Betriebsräten und betrieblicher Mitbestimmung als professionelle Dienstleitung anbietet, ist ein Fall für die Staatsanwaltschaft.“

Der Antrag wurde im Anschluss an die Debatte am 13.Februar zur federführenden Beratung an den Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Die schärfste Ablehnung kam von der AfD. Ein Abgeordneter der Rechtspopulisten bezeichnete den Antrag als „groben Unfug“. Entgegen aller wissenschaftlichen Untersuchungen behauptete er, beim Betriebsrats-Mobbing handele es sich nur um „Einzelfälle“, es herrsche fast überall „Betriebsfrieden“. Der Antrag der Linken stelle die „Arbeitgeberseite unter Generalverdacht“, die Staatsanwaltschaften sollten „wie Kettenhunde auf die Arbeitgeber gehetzt werden“.

Hier gibt es weitere Informationen zum Antrag und zur Bundestagsdebatte.