3. September 2020

Arbeitsgericht Iserlohn: Auflösung BR wegen Verstoß gegen DSGVO

 

(gk) Auch mit Hilfe der Datenschutzgrundverordnung DSGVO kann eine Geschäftsführung einen Betriebsrat loswerden. Dieser Art des Union Bustings hat sich der Automobilzulieferer DURA im sauerländischen Plettenberg bedient. Es war einmal der größte Arbeitgeber in der Region: Seit April 2019 ist das Werk geschlossen.  Mehrere hundert Kündigungsschutzverfahren liefen vor dem Arbeitsgericht Iserlohn und dem LAG Hamm. Der Betriebsrat befindet sich im Restmandat: DURA hat den Sozialplan vor dem LAG Hamm angefochten.

Um den zahlreichen Prozessbevollmächtigen der Kläger die notwendigen Dokumente zugänglich zu machen, hatte der Betriebsrat sie in eine Cloud gestellt und den Zugangslink an die Anwälte und ihre Kanzleien verschickt. Nachdem der Arbeitgeber davon erfuhr, beantragte er die Auflösung des Betriebsrates wegen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung: Knapp 1000 Seiten waren in der Cloud gespeichert, darunter E-Mails, Rechnungen, Kalendereinträge, Urlaubsanträge, Vertragstexte – also Material, das die Anwälte in Kündigungsschutzverfahren benötigten.

Das Arbeitsgericht in Iserlohn stimmte der Auflösung des Betriebsrates zu: Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit sei durch das systematische Vorgehen beim Sammeln der Daten verletzt worden, es liege keine Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung vor.

„Ein Tadel hätte völlig gereicht“, meint hingegen der IGM Bevollmächtigte Torsten Kasubke „Im Rahmen der Güterabwägung hätte der Betriebsrat nicht aufgelöst werden dürfen“, so Kasubke weiter. Das sei fatal, “denn wer soll jetzt den Betriebsrat bei dem Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht wegen dem Sozialplan vertreten?”. Der Gewerkschaftssekretär befürchtet, den Beschäftigten könnte letztendlich wegen der Auflösung des BR  der Anspruch auf Abfindung verloren gehen.

Einen Sozialplan hatten Betriebsrat und IG Metall gefordert – die Geschäftsleitung hatte sich lange widersetzt. Erst im Dezember 2017, rund zwei Jahre nach den ersten Ankündigungen eines umfangreichen Stellenabbaus, hatte die Einigungsstelle einen Anspruch der Mitarbeiter auf Abfindung anerkannt. Dagegen hatte die Geschäftsleitung allerdings Widerspruch eingelegt. Mit der Auflösung des Betriebsrates ist sie ihrem Ziel noch ein Stück näher gekommen.

Der Weg in die nächste Instanz ist unausweichlich. Sollte das Urteil Schule machen, kann künftig kaum noch ein Betriebsrat ohne eigene IT-Experten und Datenschutzbeauftragte seinen Pflichten nachkommen. Eine Finanzierung dieser zusätzlichen, dann aber notwendigen Leistungen durch den Arbeitgeber wären die logische Konsequenz.