21. Mai 2021

Flughafen Düsseldorf: Betriebsratsarbeit verhindert

 

Am 01. Juni 2020 hatte das Sicherheitsunternehmen Deutscher Schutz- und Wachdienst (DSW) am Flughafen Düsseldorf Kötter Aviation abgelöst. Seit dem Betriebsübergang hat keine Beschäftigtenversammlung stattgefunden, an dem ein Arbeitgebervertreter anwesend war.

Die Geschäftsführung vom Piepenbrock-Tochterunternehmen DSW hat offenbar nach wie vor ein gestörtes Verhältnis im Umgang mit Gesetzen. Knapp ein Jahr ist nun das Mitgliedsunternehmen des Arbeitgeberverbandes BDLS am Flughafen Düsseldorf als Auftragnehmer des Bundesinnenministeriums für die Durchführung der Fluggastkontrollen verantwortlich und hat sich bis heute nicht einmal der Belegschaft offiziell vorgestellt”, so Özay Tarim von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.

Mit dem § 129 Betriebsverfassungsgesetz hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung aus Anlass der Covid-19-Pandemie eingeführt, um den Schwierigkeiten von Präsenzsitzungen bzw. -versammlungen Rechnung zu tragen. Die Regelung war vom 01. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 befristet und wurde dann zunächst bis zum 30. Juni 2021 weiter verlängert.

Obwohl die neue gesetzliche Regelung einen Austausch mit den Beschäftigten möglich macht, hat in diesem Jahr noch keine Betriebsversammlung stattgefunden. Die Betriebsratsmitglieder von DSW versuchen seit Anfang des Jahres genau vor dem beschriebenen Kontext auf Grundlage des § 129 BetrVG ihren betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten nachzukommen. Da die aktuelle Pandemie-Situation keine Präsenzveranstaltung zulässt, will der Betriebsrat eine digitale Betriebsversammlung durchführen, braucht aber dafür die Mitwirkung des Arbeitgebers. Denn eine digitale Plattform zur Durchführung von Betriebsversammlungen (Videokonferenzen) kostet eine kleine monatliche Gebühr. Die DSW-Geschäftsführung versucht aber seit Anfang des Jahres mit scheinheiligen Begründungen eine Videokonferenz für die Beschäftigten zu vereiteln.

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