1. März 2022

Sixt: „Etappensieg“ auf dem Weg zur ersten BR-Gründung

 

(gk) Die Kündigung einer Sixt-Kollegin am Düsseldorfer Flughafen, die zusammen mit zwei weiteren für einen Betriebsrat stark gemacht hatte (work watch berichtete), wurde vom dortigen Arbeitsgericht am 24.Februar als unwirksam erklärt. Damit dürften auch die beiden anderen, gleichlautenden Kündigungen vom Tisch sein.

Für Gewerkschaftssekretär Özay Tarim ist das Urteil eine weitere Bestätigung für seinen Strafantrag gegen das Unternehmen nach § 119 Betriebsverfassungsgesetz. „Die Kündigungen haben anscheinend nur der Verhinderung einer Wahl zum Betriebsrat gedient“, so der verdi-Sekretär. Ein Vorgehen, das in Zukunft strafrechtlich konsequenter geahndet werden und vom Antrags- zum Offizialdelikt aufgewertet werden soll. So steht es zumindest im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung.

Von „skurrilen Argumenten“ zur Begründung der Kündigungen durch die Sixt-Geschäftsführung spricht auch die Tageszeitung taz. Tatsächlich ist Sixt, ein weltweiter Konzern mit mehreren tausend Filialen, der einzige unter den großen Autoverleihern in Deutschland, der in keiner seiner Niederlassungen einen Betriebsrat hat.

Erst Mitte Februar war die Gewerkschaft verdi vor dem Arbeitsgericht Frankfurt mit dem Antrag gescheitert, einen Wahlvorstand in der Sixt-Filiale am dortigen Flughafen gerichtlich bestellen zu lassen. „Einen Betriebsrat beim Autovermieter Sixt wird es in nächster Zeit nicht geben“, schrieb daraufhin ein Gerichtsreporter der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Eine zu voreilige Einschätzung, meint Özay Tarim. Denn erstens würden die Verdi-Kolleg*innen in Frankfurt den Entscheid juristisch anfechten, und zweitens „ist mit dem Etappensieg in Düsseldorf der Weg zur Bestellung des Wahlvorstandes und damit zur ersten Betriebsratswahl bei Sixt geebnet“.