28. Februar 2024

TK MAXX und kein Ende: Arbeitsrichter vergleicht Betriebsrätin mit Bombenlegerin

Work-watch machte kürzlich auf den neuesten Arbeitsgerichtsprozess gegen die Betriebsrätin M. bei TK MAXX Aschaffenburg aufmerksam. Nun hat der Prozess stattgefunden, bei dem es darum ging, ob das Gericht die Zustimmung des Betriebsrates zum Kündigungsbegehren gegen M. ersetzt – also dem Kündigungsversuch des Arbeitgebers zustimmt.

Das hat das Arbeitsgericht auf seiner Verhandlung am 7. Februar getan. Dabei hat der Vorsitzende Richter Uhl leider jede Hoffnung enttäuscht, er würde hinter den systematischen Angriffen von TK MAXX auf die Betriebsrätin die Struktur des Bossing aufdecken und die Mitarbeiterin vor solchen Angriffen schützen.

Im Gegenteil: Uhl erschien anwesenden Zuschauern wie eine Anklageinstanz gegen die Betriebsrätin. Der Anwalt des Arbeitgebers, Schiller, qualifizierte ihre Versuche, beim Streit mit dem Arbeitgeber über die Personaleinsatzplanung die Rechte und Interessen der Beschäftigten durchzusetzen, als „Druck, Schikane und Erpressung“. Dabei hatte die Betriebsrätin nur von ihrem Recht Gebrauch gemacht, dem Gesamtbetriebsrat von TK MAXX eine bessere Personaleinsatzplanung vorzuschlagen, um sie im gesamten Unternehmen durchzusetzen. Das ist „Druck, Schikane und Erpressung“? Nein, das ist das kleine Einmaleins guter Betriebsratsarbeit.

Richter Uhl sah das anders. Ihm reichte die Verunglimpfung von M. durch den Arbeitgeberanwalt Schiller nicht, diese Betriebsrätin sei eine Erpresserin. Uhl steigerte die Beleidigungen noch und verglich die Betriebsratsarbeit von M. mit einem versuchten Bombenschlag. Wörtlich: „Sie können auch nicht irgendwo eine Bombe bauen und sich auf den Marktplatz setzen und sagen, wenn ich des und des nicht krieg, zünde ich die Bombe!”

M. war durch diesen Vergleich tief getroffen. Ihre gesetzlichen Aufgaben, denen sie als Betriebsrätin nachgegangen ist, mit dem blutigen Geschäft einer Bombenlegerin zu vergleichen, verletzte sie zutiefst. „Als Frau mit Migrationsgeschichte finde ich einen solchen Vergleich bodenlos.“ Für einige Zuhörer stellte der Vergleich schlicht und einfach eine rassistische Attacke dar.

Richter Uhl beharrte darauf, dass für M. nur ein Ausscheiden aus dem Betrieb in Frage käme. Er habe bereits in der letzten Verhandlung einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Wenn M. den nicht annehmen wolle, stimme er dem Kündigungsbegehren des Arbeitgebers nunmehr zu.

Es wird sich zeigen, ob der parteiliche Verhandlungsführung und der aggressive Stil von Richter Uhl gegen die Betriebsrätin vor dem Landgericht Bestand haben wird.