„Aus dem faschistischen Arbeitsunrecht stammende ,Verdachtskündigungen‘ ermöglichen mit konstruierten Vorwürfen die Kündigung von demokratisch gewählten Interessenvertretungen“, so der Aufruf zur Kampagne gegen Verdachtskündigungen. “Sie sind ein zentrales Instrument zur Bekämpfung von aktiven Betriebsrats- und Gewerkschaftsmitgliedern.“
Dieses Instrument des Betriebsrats-Mobbings war auch Thema auf einigen Maikundgebungen dieses Jahr – unter anderem in Mannheim:
Eine Verdachtskündigung widerspricht offenkundig elementaren deutschen und internationalen Rechtsgrundsätzen. Durch sie findet nämlich eine Täter-Opfer-Umkehr statt. Das gemobbte Opfer wird eines angeblichen Vergehens beschuldigt und danach gekündigt. Ein von diesem Vorgehen betroffenes Betriebsrats- und Gewerkschaftsmitglied muss dann vor dem Arbeitsgericht seine Unschuld beweisen.
Derzeit werden Unterschriften unter einen offenen Brief gegen diese Verdachtskündigungen gesammelt.