(gk)Ein Gerichtstermin nach dem anderen für die Siemens Energy Betriebsrätin Isabella Paape – und einige neue Erkenntnisse. Am 26.Januar hat das Arbeitsgericht Nürnberg die Entscheidung der Geschäftsführung bestätigt, ihr das digitale Zugangsrecht zu verweigern. Die Geschäftsführung in Erlangen hatte behauptet, allen Listen, die zur Betriebsratswahl am 3.März kandidieren, diesen Zugang zu verweigern. Der Tatbestand der Benachteiligung der Liste „Gemeinsam aktiv“ sei damit aufgehoben, so die Begründung. Das Gericht folgte offensichtlich der Argumentation der Geschäftsführung.
Im Betrieb ist nicht einmal ein Drittel der knapp 7000 Beschäftigten regelmäßig im Büro anwesend. Die meisten sind im Homeoffice oder weltweit im Einsatz und deshalb ohne Intranet kaum zu erreichen.
Behandelt wie eine Schwerverbrecherin
Immerhin: Drei Stunden täglich darf Isabella Paape seit dem 15.Januar wieder das Betriebsgelände betreten, um als Kandidatin ihrer Liste auch Einfluss auf den Wahlkampf nehmen zu können. Aber sie muss sich dabei vorkommen wie eine Schwerverbrecherin: Sie wird auf dem Werksgelände ununterbrochen von einem Sicherheitsbeauftragten in Uniform begleitet, der die Gespräche mit den Kolleg:innen mithört. Beim Besuch der Toilette bleibt er vor der Tür stehen. Das sei die Regel bei „externem Besuch“, behauptete die Geschäftsführung vor Gericht. Viele Kolleg:innen nähmen sie in den Arm, erzählt Isabella Paape. Einige klagten auch über angehäufte Überstunden, Arbeitsverdichtung und hätten die Nase voll von den fortwährenden Umstrukturierungen, die sie als äußerst belastend empfänden. Aber viele Kolleg:innen scheuten auch davor zurück, in Anwesenheit von Sicherheitspersonal offen über Probleme im Betrieb zu sprechen.
Am 23.Januar hatte das Arbeitsgericht entschieden, dass Isabella Paape vorläufig das Betriebsgelände nur als Kandidatin ihrer Liste betreten darf, nicht aber um ihre Aufgabe als Betriebsrätin wahrzunehmen. In einem Eilantrag hatte die bereits im November fristlos entlassene Betriebsrätin Isabella Paape Zugang zum Betrieb gefordert, um ihre Betriebsratsarbeit wieder aufnehmen zu können. Ihre Begründung: Siemens Energy habe bisher nicht einmal einen Kündigungsgrund genannt. Dadurch sei die Kündigung offensichtlich ungerechtfertigt und daher auch das verhängte Hausverbot unhaltbar, das die gewählte Betriebsrätin an der Amtsausübung hindere.
Siemens Energy nennt erstmals den Kündigungsgrund
Trotz des für sie negativen Urteils zeigte sich die Betriebsrätin dennoch zufrieden: „Ich kenne nun endlich die Kündigungsgründe.“ Die legte die Geschäftsführung am 23.Januar offen. Und sie könnten absurder kaum sein. Der Betriebsrätin war Ende Oktober eine geplante Informationsveranstaltung über eine Vereinbarung zur Betriebsrente mit einer fragwürdigen Begründung untersagt worden, die an feudale Verhältnisse erinnert. „Das Unternehmen war der Meinung“, so steht es auch in der Petition für Isabella Paape, „dass nur der Arbeitgeber die Belegschaft zu Gesamtbetriebsvereinbarungen informieren darf“. Sie hatte die Veranstaltung daraufhin im Firmen-Intranet abgesagt, obwohl sie eigentlich nach dem Betriebsverfassungsgesetz das Recht hat, über Betriebsvereinbarungen zu informieren.
Und dann wird es richtig kafkaesk: Paape habe versäumt, so der Vorwurf von Siemens Energy, die – offensichtlich absurden – Gründe der Betriebsleitung für die Absage darzustellen. Dadurch könnte, so hieß es, das Ansehen des Arbeitgebers bei den Mitarbeitenden beeinträchtigt worden sein. Dann wieder wird der Betriebsrätin jedoch vorgeworfen, sie habe die Gründe für das Verbot der Veranstaltung mindestens einem Beschäftigten mitgeteilt – und zwar wortwörtlich. Dieser habe sich nämlich mit Rückfragen zum Veranstaltungsverbot unter Angabe eines wörtlichen Zitats an die Personalleitung gewendet. Durch dieses Teilen einer an sie persönlich gerichteten Mitteilung habe Paape ihre Treue- und Loyalitätspflichten erheblich verletzt, behauptet Siemens Energy.
Wie Isabella Paape einem (!) Beschäftigten nichts zu den Gründen für das Veranstaltungsverbot mitteilen, gleichzeitig aber mehr als 100.000 Mitarbeitenden weltweit ebendiese Gründe erläutern sollte, bleibt vorerst das Geheimnis der Betriebsleitung.
Gericht äußert erhebliche Zweifel
„Die Kündigung ist nicht gerechtfertigt, ich möchte wieder an meinen Arbeitsplatz zurück,“ schließt Isabella Paape. Bestätigt sieht sie sich durch die Äußerungen des Richters Dr.Burger. Er äußerte Zweifel, wollte jedoch dem Hauptsacheverfahren, das mit einem Gütetermin Anfang Februar eingeleitet wird, nicht vorgreifen. Er stellte lediglich fest, dass die üblicherweise bei fristlosen Kündigungen genannten Gründe wie Diebstahl oder „den Geschäftsführer verhauen“ in diesem Fall nicht zu finden seien.
Kritisch sah der Richter auch die Vorgänge im Betriebsrat. Dieser habe für die Prüfung der vom Arbeitgeber beantragten fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds lediglich einen Tag benötigt, überdies mutmaßlich die eigene Geschäftsordnung missachtet. Ein „Ruhmesblatt“ für den Betriebsrat sei das nicht, so der Richter.
Insgesamt befand der Richter, der Ausgang des Verfahrens sei „mehr als offen“. Dennoch seien die genannten Zweifel nicht weitreichend genug, um dem Kündigungsschutzverfahren vorzugreifen. Dem Antrag von Isabella Paape auf Ausübung ihrer Betriebsratstätigkeit wurde nicht stattgegeben.
„Diese Rechtsprechung kann durchaus kritisiert werden“, so Marc-Oliver Schulze, der Rechtsanwalt von Paape. „Denn dadurch kann jeder Arbeitgeber noch so schwache Kündigungsgründe behaupten und dadurch missliebige Betriebsräte zunächst aus dem Betrieb heraushalten. Das kann nicht sein.“

