12. Juni 2026

KölnBäder GmbH taucht BR-Mitglied unter

Das ist ärgerlich: die städtische BäderGmbH in Köln versucht mitten in der Badesaison mit unlauteren Mitteln, ein aktives Betriebsratsmitglied loszuwerden. Da macht das Schwimmen und Planschen deutlich weniger Spaß. Und die Frage stellt sich: Warum? Was treibt die Verantwortlichen? Unsere Fragen an die KölnBäder GmbH sind auf dem Weg. Wir hoffen auf Antworten und werden sie hier wiedergeben.

Aber erst einmal geben wir die Pressemitteilung von ver.di Köln-Bonn-Leverkusen zur Kenntnis:

„Freistellung eines langjährigen Beschäftigten und aktiven Betriebsrats bei der
KölnBäder GmbH – ver.di kritisiert Vorgehen und spricht von Union Busting

Der ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen kritisiert die kurzfristige Freistellung eines lang-
jährig beschäftigten Mitarbeiters und aktiven Betriebsratsmitglieds der KölnBäder GmbH.
Auslöser des Konflikts sei ein angeblicher Arbeitszeitverstoß, wegen dem die Arbeitgeber-
seite beim Betriebsrat die Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung beantragt
hatte. Nach Kenntnis von ver.di hat der Betriebsrat diese Zustimmung jedoch nicht erteilt.

Nach Auffassung von ver.di fehlt damit die Grundlage für die Freistellung des Kollegen.
Dennoch hat die Personalabteilung den Beschäftigten freigestellt. Die Gewerkschaft sieht
in der Maßnahme eine Beeinträchtigung für die Wahrnehmung seines Betriebsratsman-
dats, insbesondere wenn dadurch der unmittelbare Kontakt zur Belegschaft erschwert
wird. Sie sieht daher Anzeichen für eine Behinderung der Betriebsratsarbeit und spricht
von Union Busting
„Eine Freistellung ohne arbeitsrechtliche Grundlage ist ein massiver Eingriff in die Rechte
eines Betriebsratsmitglieds und ein Angriff auf die demokratische Mitbestimmung im Be-
trieb“, erklärt Tjark Sauer, Geschäftsführer der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di in Köln. „Wir fordern die KölnBäder GmbH auf, diese Maßnahme unverzüglich zu-
rückzunehmen und den Kollegen wieder an seinem bisherigen Arbeitsplatz einzusetzen.“
ver.di kündigt an, den betroffenen Beschäftigten sowie den Betriebsrat weiterhin umfas-
send zu unterstützen und alle rechtlichen Schritte zu prüfen, um die Mitbestimmungs-
rechte zu schützen.“

Die schwimmenden und planschenden Gäste der Kölner städtischen Bäder können übrigens nachfragen,
was das dann soll mit der Freistellung des Br-Mitglieds: an der Kasse, beim Bademeister oder auch bei der
Pressestelle: pressestelle@nullkoelnbaeder.de