Im Baden-Württembergischen Waldenburg, nahe Schwäbisch Hall, werden Produkte zum Schutz vor Explosion z.B. in der chemischen oder Erdölindustrie hergestellt. Der R. STAHL Konzern produzierte bis vor kurzem hauptsächlich in Deutschland, eben in Waldenburg, wo die Zentrale sitzt, in Weimar und in Köln. Etwa 1.700 Beschäftige sind im Konzern tätig, für viele eine Arbeit, die eigentlich befriedigend ist, nicht zuletzt, weil sinnvolle und hochwertige Produkte am Ende stehen – und in alle Welt vertrieben werden.
Nun hat die Konzernspitze, in deren Aufsichtsrat lange Zeit nur die Gründerfamilie bestimmte, die Verlagerung wesentlicher Produktionsteile nach Indien eingeleitet. Die viel beklagte De-Industriealisierung Deutschlands: von Waldenburg aus wird sie betrieben. Das bedeutet Arbeitsplatzabbau auf Kosten der Beschäftigten. Und der geht, wie es den Anschein hat, auch noch auf Kosten der Arbeitslosenversicherung, in die bekanntlich jeder Arbeitnehmer monatliche Beiträge einzahlt.
Für die erste Welle von Massenentlassungen, der möglicherweise noch weitere folgen werden, wurde vom Konzern eine sogenannte Transfergesellschaft eingerichtet. Dort enthalten die vom Waldenberger Stammwerk hinübergeschobenen früheren Konzernbeschäftigten 20 Prozent weniger Lohn und Gehalt. Was sie bekommen, 80 Prozent von ihrer vorherigen Vergütung, zahlt die Arbeitsagentur bis zur Höhe des Kurzarbeitergeldes (60-70% des Nettoeinkommens), also die sogenannte Solidargemeinschaft. Das wäre an sich völlig in Ordnung, denn dafür ist die Arbeitslosenversicherung ja da: zu helfen, wo es brennt.
Eine Transfergesellschaft aber soll natürlich die dort Abgestellten nicht verbrennen, sondern ihnen mithilfe von Fort- und Weiterbildungen den Übergang in eine neue Arbeitsstelle erleichtern. Nur dann macht so eine Transfergesellschaft Sinn, so sieht es auch das Gesetz.
Die Walderburger Transfergesellschaft aber bietet für die etwa 80 dort Geparkten, wie uns dort Beschäftigte informiert haben, nur wenige Fort- und Weiterbildungen an. Die „Angestellten“, die uns davon berichten, sitzen meist zu Hause und warten auf ein Wunder. Oder auch nicht. Verärgert sind sie allemal, denn anders als die Vorschrift lautet, wurden viele von ihnen gar nicht gefragt, ob sie überhaupt in diese Transfergesellschaft wechseln wollen. Sie wurden dorthin beordert, das Unternehmen gab ihnen kaum Zeit zum Nachdenken.
Wären die als Alternative angedrohten Rausschmisse wirklich umgesetzt worden? Sie wären eine ziemlich teure Angelegenheit für den Konzern geworden, denn er hätte den Gekündigten erhebliche Abfindungen zahlen müssen. Immerhin waren die meisten der in die Transfergesellschaft überführten Beschäftigten sehr lange im R. STAHL Konzern tätig, manche über 30 Jahre. Eine betriebsbedingte Kündigung hätte für viele Betroffene hohe sechsstellige Abfindungssummen bedeutet.
Unter dem Druck der Konzernleitung wurden die Abfindungen beim Übergang in die Transfergesellschaft auf 50.000 Euro gedeckelt, je näher die Mitarbeiter an einer Frühverrentung waren, umso weniger gab es. Ein gutes Geschäft für den Konzern, ein schlechtes für die Betroffenen.
Hinzu hätten im Falle „echter“ Entlassungen lange Kündigungszeiten eingehalten werden müssen, während derer die normalen Entgelte fällig gewesen wären und auch die Einzahlungen in die Betriebsrentenkasse hätten weitergezahlt werden müssen. Auch hier spart der R. STAHL Konzern hohe Beträge durch die Einrichtung der Transfergesellschaft.
Der Verdacht drängt sich auf, dass die Beschäftigten in der Transfergesellschaft nur billig entsorgt wurden, eine Sparmaßnahme zugunsten des R. STAHL Konzerns und zuungunsten der ehemalig bei der AG Beschäftigten.
Was das Vorgehen noch problematischer erscheinen lässt: Für den Konzern gilt ein Zukunftstarifvertrag. Nach diesem Vertrag sind mehr als 20 Entlassungen pro Jahr untersagt. Die haben aber durch die Überstellungen in die Transfergesellschaft bereits stattgefunden. Das wiegt umso schwerer, als die Beschäftigten des R. STAHL Konzerns in den vergangenen Jahren in Vorleistung getreten sind und erheblichen Lohneinbußen und Arbeitszeitverlängerungen zugestimmt haben.
Als sei das alles noch nicht genug, werden Beschäftigte des R. STAHL Konzerns derzeit zu Aufhebungsverträgen gedrängt, eine Form kalter Entlassung, die tarifrechtlich ebenfalls nicht zulässig sein dürfte und zumindest gewerkschaftlichen Widerstand herausfordert. Überstunden sollen bis Jahresende trotz enorm hoher Stundenkonten abgebaut werden; was nur möglich ist, wenn die zu erledigende Arbeit stark verdichtet wird. Auch das eine Maßnahme auf dem Rücken der Beschäftigten.
Nun hat auch noch der Arbeitgeberverband Südwestmetall den Zukunftstarifvertrag einseitig gekündigt, sich damit also einer Fessel entledigt, die den R. STAHL Konzern bei Massenentlassungen zumindest theoretisch hätte behindern können.
Anscheinend pokert die Arbeitgeberseite darauf, dass sie „durchziehen“ kann.
Umso wichtiger, dass die IG Metall Widerstand im Betrieb organisiert. Auf Betriebsversammlungen zeigten Beschäftigte dem Vorstand symbolisch die rote Karte und machten damit ihren Unmut über Arbeitsplatzabbau, Verlagerungen und den Bruch bisheriger Zusagen deutlich. Zudem wurden im Rahmen einer Petition für die Tarifbindung bereits knapp 500 Unterschriften gesammelt. Mit regelmäßigen Rundgängen im Betrieb informiert die IG Metall die Belegschaft über die aktuellen Entwicklungen und sucht das direkte Gespräch mit den Kolleginnen und Kollegen. Gemeinsam mit dem Betriebsrat, der seit Mai 2026 neu im Amt ist, lädt die IG Metall außerdem zu kollektiven Betriebsratssprechstunden ein. Dort werden die Beschäftigten über die Lage im Unternehmen informiert, ihre Fragen beantwortet und Möglichkeiten des gemeinsamen Widerstands gegen Arbeitsplatzabbau und Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen beraten.
