14. Januar 2021

Egetürk: BR darf wieder rein, NGG nicht

 

Pressemitteilung der NGG Region Köln

 

Grundgesetz und Betriebsverfassungsgesetz missachtet
Kölner Wurstfabrik Egetürk verweigert der
Gewerkschaft den Zutritt

 
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) stärkt der mehrfach fristlos gekündigten
Betriebsratsvorsitzenden aus dem Kölner Betrieb Egetürk den Rücken. Jetzt ist sie wieder im Betrieb.
Mit den Kündigungen versucht der Arbeitgeber eine engagierte Betriebsrätin loszuwerden. Die
gerichtlichen Auseinandersetzungen dauern seit März 2020 an. Die Gewerkschaft NGG hat bereits jetzt
einen ersten Erfolg erzielt. Die mehrfach gekündigte Kollegin darf wieder in den Betrieb und hat ihre Arbeit
aufgenommen (Prozessbeschäftigung).

 
Die Geschäftsführung von Egetürk führt das Union Busting im Betrieb jedoch weiterhin fort. Heute wurde
Vertretern der Gewerkschaft NGG der Zutritt zum Betrieb ohne Angabe von Gründen verweigert. „Damit
werden das Grundgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz missachtet! Unsere wiederholten
Gesprächsangebote werden ebenso abgelehnt, wie unsere gesetzlich geschützten Rechte.“ so Manja
Wiesner, Geschäftsführerin der NGG Köln.

 
Hintergrund zum Betrieb: Die 1966 in Köln gegründete Egetürk Wurst- und Fleischwarenfabrikation
GmbH & Co. KG ist der bedeutendste Hersteller türkischer Wurstwaren in Europa mit (nach eigener
Darstellung) einem Marktanteil von 70%. 170 Menschen arbeiten in einer modernen Fabrik mit hohen
Hygiene- und Sicherheitsstandards, die eine Kapazität von 150 Tonnen Wurstwaren pro Tag hat.
Für Rückfragen steht Ihnen Manja Wiesner unter 0151-18809736 zur Verfügung.