Beschäftigte der Stadt Köln haben uns berichtet, sie seien auf ihrer Arbeit diskriminiert worden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG sieht vor, dass Betroffene sich in einem solchen Fall an eine Beschwerdestelle bei ihrem Arbeitgeber wenden können.
Da die Beschwerdestelle in der Kölner Stadtverwaltung unmittelbar bei der Personalleitung angesiedelt ist, scheint das Vertrauen in eine unabhängige Untersuchung der erlittenen Diskriminierung nicht besonders groß zu sein. Zumindest berichten uns die Betroffenen, sie hätten darauf verzichtet, bei dieser Beschwerdestelle Hilfe zu suchen bzw. wären dort nicht so unterstützt worden, wie sie gehofft hatten.
Wir möchten auf diesem Wege Beschäftigte, die ähnliche (oder auch bessere) Erfahrungen gemacht haben, sich mit ihren Darstellungen an uns zu wenden. Wir werden keinen der uns mitgeteilten „Fälle“ veröffentlichen, sondern möchten auf diesem Weg einen besseren Überblick darüber gewinnen, wie mit Diskriminierungen in der Stadtverwaltung Köln umgegangen wird.
Wenden Sie sich gern mit einer Email an uns: info@nullwork-watch.de oder vereinbaren Sie ein Gespräch mit uns (Tel. 0221/99 75 72 43).