25. August 2025

Solidarität gefragt: Stöger-Automation – Hausverbot für BR-Vorsitzenden

(gk) Jahrzehntelang gab es keinen Betriebsrat bei der Stöger Automation GmbH im bayerischen Königsdorf, einem Maschinenbauer, der Schraubautomaten, Zuführtechnik und Systemlösungen u.a. für große Autokonzerne bereit stellt. Im März 2023 kam der erste Betriebsrat, siebenköpfig, nach einer Listenwahl ins Amt. Seit Anfang August hat nun der BR-Vorsitzende Hausverbot, der Arbeitgeber hat ihm jegliche Betriebsratsarbeit untersagt. Das neu eingerichtete Gremium hatte die zwei Jahre zuvor gute Arbeit im Sinne der Belegschaft gemacht und u.a. zahlreiche Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber erreicht, etwa zum Kurzarbeitsgeld, das die Stöger GmbH auf 90 Prozent des Lohns aufgestocken muss. Zu Kurzarbeit kommt es immer häufiger in der krisengeschüttelten Branche der Automobilzulieferer. Bei Stöger sind die Kolleg*innen seit Oktober 2024 bis September 2025 in Kurzarbeit. Derzeit laufen Verhandlungen zur Verlängerung der Kurzarbeit, bei denen ein intakter, vollständiger Betriebsrat für die Wahrnehmung der Interessen der Kolleg*innen wichtig wäre.

Mit dem drastischen Mittel des Hausverbots sind schon andere Arbeitgeber vor Gericht gescheitert – etwa Gate Gourmet am Frankfurter Flughafen. Das könnte jetzt auch auf die Stöger Automation GmbH zukommen. „Ohne jeden Grund wurde einem Betriebsratsvorsitzenden ein Hausverbot erteilt – rechtswidrig und völlig unbegründet“ erklärt die IG Metall. Ein Hausverbot könne nur aussprechen, wer das Hausrecht hat. „Und das hat der Arbeitgeber nicht über das Büro des Betriebsrats“, so die IG Metall weiter. Am 4.September soll vor dem Arbeitsgericht in München eine einstweilige Verfügung gegen das Hausverbot erzielt werden. Bis dahin stellt die IG Metall dem Betriebsratsvorsitzenden einen Wohnwagen in unmittelbarer Nähe des Firmengeländes als Betriebsratsbüro zur Verfügung und organisiert für den 28.August eine Protestkundgebung zur Unterstützung der Belegschaft und ihrer Interessenvertretung.

28.August 14:30 Uhr Kundgebung vor dem Parkplatz der Stöger GmbH
4.September 14 Uhr Arbeitsgericht München, Winzererstraße 106