Bekennende Arbeitgeberanwältinnen und -anwälte sind keine Seltenheit. Eindeutig Partei nehmen gegen Beschäftigte, Gewerkschaften und Betriebsräte gehört für viele Anwaltskanzleien zum Geschäftsmodell. Etliche dieser Kanzleien allerdings bedienen sich fragwürdiger Methoden, stiften zum Lügen und Betrügen an und zielen darauf ab, mit juristischen Methoden, die nicht unbedingt legal sein müssen, unliebsame Beschäftigte zu isolieren. Diesen Anwältinnen und Anwälten, die Mobbing- und Bossingaktivitäten systematisieren und perfektionieren, gelingt es tatsächlich häufig, unliebsame Beschäftigte, die einen besonderen Kündigungsschutz besitzen, aus einem Unternehmen drängen. Die Opfer zahlen oft genug nicht nur mit ihrem Arbeitsplatz, sondern sogar mit ihrer Gesundheit.

 

Rechtsanwalt Helmut Naujoks ist eines der bekannteren Akteure auf diesem Feld. Mit seinen Methoden befasst sich ausführlich Günter Wallraff in seinem Buch „Aus der schönen neuen Welt“. Daraufhin hatte der Anwalt mehrere Auftritt in Talkshows, in einer von ihnen bezeichnete ihn der ehemalige Arbeitsminister Norbert Blüm als „skrupellosen Rambo“. Ein Berliner Arbeitsgericht hatte über sieben nacheinander ausgesprochene Kündigungen gegen eine Angestellte zu urteilen, deren Arbeitgeber von Naujoks vertreten wurde. Die Methoden des Anwalts seien „von der Rechtsordnung nicht gedeckt“, hieß es in einem Urteil des Arbeitsgerichts.

Ähnlich könnte das Urteil über die Rechtsanwaltskanzlei Dirk Schreiner und Partner, Hauptsitz Attendorn, Sauerland lauten. Im Internetauftritt der Kanzlei kann man lesen:

„Wir erreichen Ihre Ziele. Das Recht des Stärkeren liegt in der Natur jeder Sache. Es gewinnt, wer Technik und Taktik am besten beherrscht. Deshalb machen wir nicht alles, was Recht ist. Sondern in der Hauptsache Arbeitsrecht für Arbeitgeber.“

Das offene Bekenntnis, sie würde „nicht alles machen, was Recht ist“, meint die Kanzlei durchaus wörtlich. Das deuten bereits die Überschriften der Tagesseminare an, die die Kanzlei bundesweit für 795 Euro plus Mehrwertsteuer anbietet und in denen sie sich mit strafbewehrten Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und des Kündigungsschutzgesetzes anlegt:

In Zukunft ohne Betriebsrat: Wege zur Vermeidung, Auflösung und Neuwahl des Betriebsrats.

Grenzen des Betriebsrats: So weisen Sie Ihren Betriebsrat in die Schranken.

Arbeit statt Freistellung für Betriebsräte: So reduzieren Sie effektiv die Betriebsratskosten.

Die Kündigung „störender“ Arbeitnehmer: So gestalten Sie kreativ Kündigungsgründe.

Krankheit und Fehlverhalten als Kündigungsgrund: So kündigen Sie die „Richtigen”.

Zu den Kunden dieser Seminare gehören Unternehmensberater, private Unternehmer, leitende Angestellte und Leiter von Personalabteilungen. Ausweislich der Teilnehmerliste eines Schreiner-Seminars mit dem Titel „Die Kündigung ‚störender’ Arbeitnehmer“ nahmen dort sogar der Vertreter einer AOK-Klinik und der Beauftragte der örtlichen Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder teil.

Die Kanzlei mit dem Namen „Dr. Schreiner und Partner, Gesellschaft Bürgerlichen Rechts“ unterhält Dependancen in sechs Städten. Sie und Helmut Naujoks waren die ersten, die in dieser Eindeutigkeit auftraten, längst haben sie Nachahmer gefunden.

Und zu befürchten ist, dass in den großen Konzernen schon seit längerer Zeit Anwälte mit ähnlicher Denkungsart sitzen, gleich direkt in den Personalabteilungen bzw. den Justiziariaten. Wie anders wäre zu erklären, was an gezielten und genau kalkulierten Mobbing- bzw. Bossingaktivitäten aus Unternehmen wie ALDI, LIDL, Siemens oder BMW bekannt geworden ist?

Die Skrupellosigkeit jedenfalls, die aus zahlreichen Schriftsätzen von “Anwälten des Schreckens” spricht, die Gnadenlosigkeit, mit der sie Konflikte schüren und ein Kündigungs- oder sogar Regressverfahren nach dem anderen zelebrieren (auch wenn sie kaum eines davon vor den Gerichten gewinnen), die Gleichgültigkeit gegen Recht und Gesetz, mit der sie befreundete Detekteien in betriebliche Konflikte einschleusen und die Großspurigkeit, mit der sie ihre Dienste anbieten, sprechen für sich.

 

Schulung, Wort für Wort

Folgende Wortprotokolle aus einem Seminar der Kanzlei Schreiner geben darüber Auskunft, wie weit die Anstiftung zu illegalem Handeln geht. Ein Teilnehmer fragte z.B., ob es in Ordnung sei, wenn ein bestellter Zeuge das, was eine unerlaubte Videokamera am Arbeitsplatz gefilmt hatte, als mit eigenen Augen gesehen bezeugen würde. Die Antwort des Anwalts:

„Wenn er das glaubhaft rüberbringt und sagt, ich hab mich da irgendwo versteckt, ist das ein probates Mittel, ja. Es ist ja gang und gäbe durch die Kameras… Als Anwalt darf ich Ihnen natürlich so etwas nicht empfehlen. Das wäre, streng genommen, Prozessbetrug. Aber ich sag mal so, faktisch, wenn Sie jemanden haben, der glaubhaft versichert, er hat’s gesehen (lacht lauthals)…

Die Kollegin dieses Anwalts, ebenfalls tätig in der Kanzlei Schreiner, berichtete aus ihrer praktischen Beratungsarbeit. Auch hier das Wortprotokoll:

„In einem Schwimmbad, auch ein ganz schlimmes Betriebsratsmitglied, der ist hinter jedem Rock her. Hatte auch schon eine Auszubildende angegangen. Das war damals im Einverständnis, aber man hätte es zum Anlass nehmen können. Da hatte ich einen Vorschlag. Ich sagte, wenn Sie das doch wissen, dass der jeder hinterher stellt, dann nehmen sie doch das zum Anlass. Man hat es dann so gemacht, eine Dame von einem externen Dienstleister und das mit ihr abgesprochen. Sie soll ihm ein paar Avancen machen. Sie wollten das entsprechend vorbereiten, dass wieder eine sexuelle Belästigung da ist. Das war sozusagen das Ziel.“

Der anwaltliche Vorschlag, eine sexuelle Nötigung zu konstruieren, um einen unliebsamen Betriebsrat loszuwerden, wird als eine Art Motivationstraining begriffen:

„Ich will Ihnen damit – auch wenn wir damit schon viel vorwegnehmen, Kündigung von Betriebsratsmitgliedern – möchte ich Ihnen einfach damit ein bisschen einen Schubs geben, wenn’s gar nicht mehr gehen würde, dass Sie einfach mal ein bisschen kreativ werden.“

 

Belegt werden diese Schulungsinhalte auch im Film von Günter Wallraff, Recht des Stärkeren.

 

Anwaltskammer: ahnungslos

Dramatisch ist, wie wenig ernst die organisierte Anwaltschaft die Perfektionierung des Bossing durch einschlägige Anwälte nimmt. Der Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer, der berufsständischen Zwangsvereinigung aller Anwälte, Ekkehart Schäfer, misst dem Thema keine Bedeutung bei. In einem Interview sagte er:

Berufspolitisch ist das Mobbing, was durch Anwälte unterstützt oder gefördert wird, kein Problem, mit dem sich die Kammern im Augenblick beschäftigen, weil es solche Fälle nach meiner Kenntnis jedenfalls nicht gibt. Mir ist dies selber noch nicht ein einziges Mal untergekommen.

 

Medienanwälte sichern ab

Um die Kritik an den Machenschaften der Anwälte des Schreckens und ihrer Auftraggeber zu verhindern, hat sich eine bestimmte Sorte von Medienanwälten in Stellung gebracht. Diese Anwälte schießen auf alles, was an kritischer Berichterstattung gegen mobbende Unternehmen und ihre Anwälte veröffentlicht wird. Zum Teil durchforsten sie das internet nach entsprechenden Berichten. Auch wenn Pressegerichten auf Antrag dieser Anwälte in der Regel nur unbedeutende Fehler ändern lassen oder “zu” deutliche Wertungen in kritischen Berichten verbieten – die Folgen dieses Bombardements sind gefährlich: denn wer kann es sich noch leisten, kritisch zu berichten, wenn er darauf gefasst sein muss, mit teuren Klagen überzogen zu werden? Die Mediengewerkschaften haben sich deshalb bereits mit dieser Sorte Meinungsunterdrückung befasst und fordern die Eindämmung dieser anwaltlich gestützten Privatzensur.

 

Bossing macht krank

Stefan Mondorf war leitender Psychologe einer Psychosomatischen Reha-Klinik, die sich auf die Behandlung von Mobbingbetroffenen spezialisiert hat. Bossing ist für ihn ein “Spezialfall, es geht ganz klar um eine Zielsetzung, jemanden auszumerzen, auszulöschen, jemanden strategisch, aggressiv kalt zu stellen. Ich beobachte, dass es mehr wird. Mittlerweile gibt es bestimmte Trainer, die wirklich die Leute ausbilden.

Diese zielgerichteten systematischen Feindseligkeiten und Attacken, die da laufen, die führen natürlich längerfristig gesehen zu einer Einschränkung des wahrgenommenen Handlungsspielraumes. Man kommt in diese Lähmung rein; viele Patienten berichten das auch. Und die Tatsache, dass die Patienten nichts mehr machen können, um aus dieser Situation rauszukommen, ist eigentlich die Depression. Aber es gibt eben auch andere Störungsbilder: Angststörungen bis hin zu posttraumatischen Belastungsstörungen bis hin zum sozialen Tod.”

Die Krankheitsbilder stellen sich in der Regel erst allmählich ein. Erschöpfung, Angstzustände, Depressionen, ja Wahnvorstellungen breiten sich langsam in Körper und Seele aus und werden von vielen Betroffenen allzu lange verleugnet. Die Scham, dem Konflikt nicht standhalten zu können, treibt oft in die Isolierung und wird durch Hyperaktivität aufzufangen und zu verdrängen versucht. Das Persönlichkeitsbild eines Betroffenen kann sich in dieser Zeit so stark ändern, dass selbst nahe Freunde und Angehörige meinen, da säße ihnen ein Anderer, eine Andere gegenüber. Darüber können Freundschaften zerbrechen und auch Ehen und Familien in die Brüche gehen.

Deshalb raten Experten Betroffenen, sich Freunden und Freundinnen, Partnerinnen und Partnern anzuvertrauen, über ihre seelischen Leiden zu sprechen und sich, wenn nötig, ärztlichen und psychologischen Rat zu holen. Hier vermitteln zahlreiche Mobbing-Hotlines (s. unsere Hinweise unter “Service, Unterstützung”) geeignete Experten. Denn mitunter sind Familie, Freundes- und Bekanntenkreis überfordert und eine therapeutische Begleitung ist unbedingt sinnvoll.

In der Therapie lernen die Betroffenen, wie sie den Schlägen entgehen und ganz andere Verhaltensweisen entwickeln können. Falls die Chefetage nicht ohnehin jedes Mittel einsetzt, um sie loszuwerden, falls also noch überhaupt etwas zu retten ist, wird ihnen geraten, nicht so weiter zu machen wie bisher. Sie sollen die Schläge, die von oben und von allen Seiten auf sie einprasseln, anders parieren, sie sollen ausweichen, sie sollen an die Öffentlichkeit gehen, mit neu erlernter Souveränität antworten oder mit sachlichen Vorschlägen reagieren. All das geht nur, sagt Psychologe Stefan Mondorf, wenn die Patienten ihr Verhaltensspektrum erweitern und sich von einem Reiz-Reaktions-Schema lösen, das sie wie jeder Mensch in seiner Kindheit erlernt haben:

“Wir haben Patienten, die haben als Kinder tagelang und wochenlang Stubenarrest bekommen. Damals haben sie eine tiefsitzende Angst entwickelt, die jederzeit wieder hochkommen kann. Besonders, wenn sie einem ähnlichen Unrecht und einer ähnlichen Isolierung ausgesetzt sind, wenn sie sich also ausgeliefert und eingesperrt fühlen. Wenn solche Patienten die Entstehungsgeschichte ihrer Ängste nachzuvollziehen können, dann gelingt es ihnen auch, sich klarzumachen: Hey, Du bist heute erwachsen, versuch doch mal, anders zu reagieren.”

Stefan Mondorf ist allerdings wichtig, dass die psychische und emotionale Weiterentwicklung seiner Patienten nichts mit einer Anpassung an den entwürdigenden Umgang im Betrieb zu tun hat. Wenn es keine Veränderungsmöglichkeiten an der Arbeitsstelle gibt, kann es auch ratsam sein zu gehen:

“Wenn es sich um eine Maschine handelt, um ein systematisches Netzwerk, was mit sehr viel Macht und sehr viel brutalen Strategien ausgerichtet arbeitet, dann könnte ich nicht mit gutem Gewissen sagen: gehen Sie dahin zurück und versuchen sie etwas. Hier bei diesen sehr perfiden Systemen ist es gesundheitsschädlich, absolut. Dann muss man gehen.”

 

 

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