Kanzlei/Arbeitgeberanwalt: Anwaltskanzlei Taylor-Wessing 

Bei Ottobock wird eine Tarifbindung trotz wiederholter Forderungen der Beschäftigten verweigert, während dem Mehrheitseigentümer gleichzeitig massive Entnahmen und Dividenden in dreistelliger Millionenhöhe zugeschrieben werden. Parallel dazu sieht sich der Betriebsrat sowie gewerkschaftlich engagierte Beschäftigte mit Abmahnungen, Kündigungsversuchen, Zugangsbeschränkungen und Überwachungsmaßnahmen konfrontiert, die als gezielte Behinderung der Mitbestimmung kritisiert werden. Beobachter sprechen von systematischem Union-Busting, bei dem wirtschaftliche Risiken auf die Belegschaft abgewälzt und kollektive Arbeitnehmerrechte unter Druck gesetzt werden.

 

„Störende“ Gewerkschaft bei Ottobock