Kanzlei/Arbeitgeberanwalt: X (unbekannt)

Bei der Stöger Automation GmbH in Königsdorf wurde nach jahrzehntelangem Fehlen im März 2023 erstmals ein siebenköpfiger Betriebsrat gewählt, der zahlreiche Verbesserungen für die Belegschaft durchsetzte, unter anderem eine Aufstockung des Kurzarbeitsgeldes auf 90 Prozent. Anfang August 2024 hat der Arbeitgeber dem Betriebsratsvorsitzenden jedoch ein Hausverbot erteilt und ihm die Betriebsratsarbeit untersagt, was von der IG Metall als rechtswidrig bewertet wird und Gegenstand eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht München ist. Die Auseinandersetzung fand vor dem Hintergrund laufender Kurzarbeit (Oktober 2024 bis September 2025) und wichtiger Verhandlungen zur Verlängerung statt, bei denen eine funktionierende Interessenvertretung für die Beschäftigten zentral ist.

 

Solidarität gefragt: Stöger-Automation – Hausverbot für BR-Vorsitzenden