Datenschutzgesetz: Das Hin und Her bleibt

Erneut haben die Regierungskoalitionen nach Meldungen aus dem Büro des CDU-Abgeordneten Bosbach die Ausschuss-Verhandlungen im Bundestag über den Entwurf eines neuen Datenschutzgesetzes für Arbeitnehmer vertagt. Das dürfte nach Einschätzungen der Kritiker des Gesetzes allerdings nicht das komplette Aus für diesen Entwurf sein.
Schon am 16.1. 2013 zogen die Koalitionsfraktionen die Putsch-Beratungen über ihr Arbeitnehmerdatenschutzgesetz überraschend zurück. Allerdings nur um das Spitzelgesetz zwei Wochen später wieder auf die Tagesordnung des zuständigen Bundestagsausschusses zu platzieren. Damit gingen die Versuche, Arbeitnehmer per Gesetz der kompletten Bespitzelung zu überantworten, in eine weitere Runde.
Der DGB rief zu einer online-Unterschriftenkampagne auf. Über 100.000 Unterschriften wurden in kurzer Zeit gesammelt und haben wohl den zumindest vorübergehenden Rückzug der Koalition bewirkt.

Proteste gegen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum betrieblichen Datenschutz gab es schon im Sommer 2012; daraufhin hatte die Regierung Anfang Januar 2013 eine “verbesserte” Fassung vorgelegt – und wollte  sie in Windeseile durch den Bundestag peitschen.
Der erste Entwurf schien von Arbeitgeberanwälten und Geschäftsführungen diktiert, die das Ausspitzeln von Arbeitnehmern im Betrieb zum “üblichen” antigewerkschaftlichen Kampfmittel perfektioniert haben. In einer Information der IG Metall vom Sommer 2012 hieß es dazu:
“Noch ist nichts entschieden beim Arbeitnehmerdatenschutz. Doch was zurzeit in in den Ausschüssen des Bundestags verhandelt wird, lässt Gewerkschafter das Schlimmste befürchten. Deshalb fordern sie: lieber kein Gesetz als dieses.

Nach den Skandalen bei Lidl, Deutsche Bahn, Telekom und anderen großen Unternehmen stieg der Druck auf die Politik, Arbeitnehmer besser vor Überwachung am Arbeitsplatz zu schützen. Doch statt ein eigenes Gesetz auf den Weg zu bringen, wie es Gewerkschaften schon seit langem fordern, will die Regierung das bestehende Datenschutzgesetz lediglich um einige Paragrafen erweitern.”

 

Die Änderungen vom 10. Januar 2013 berücksichtigen nach Angaben der Regierungskoalition angeblich diese Skandale. Tatsächlich aber ist eine Mogelpackung herausgekommen, wie Kritiker sagen. Professor Dr. Peter Wedde: “In der Öffentlichkeit wird von Abgeordneten aus der Koalition darauf hingewiesen, dass durch das neue Gesetz insbesondere die heimliche Videoüberwachung unterbunden werden soll und dass Beschäftigte damit besser geschützt sein sollen. Als Beispiel werden die in der letzten Woche bekannt gewordenen Fälle von heimlichen Videokontrollen bei einem Lebensmitteldiscounter angeführt. Verschwiegen wird aber, dass der Entwurf zugleich die Möglichkeiten von Arbeitgebern zur offenen und dauerhaften Videoüberwachungen massiv ausweiten würde. Eine unzulässige heimliche Videoüberwachung wäre nur als Ordnungswidrigkeit zu qualifizieren, nicht aber als Straftat. Zudem fehlt ein absolutes Beweisverwertungsverbot im Gesetz, dass Beschäftigte davor schützen würde, dass Arbeitgeber Kündigungen auf unzulässig erlangte Videobeweise stützen. Schon dies spricht nicht dafür, dass Beschäftigte durch dieses Gesetz tatsächlich besser geschützt würden.”
Der Leiter des Kompetenzzentrums für Beschäftigtendatenschutz – kfb – an der Universität Frankfurt am Main qualifiziert den Entwurf als Ausforschungserlaubnisgesetz. Über einen Blog wurde der Widerstand aus Zivilgesellschaft und Gewerkschaften gegen das Gesetz organisiert. Dort wird auch über die weiteren aktuellen Entwicklungen berichtet.