STS-Zeitungshelfer: Aufstand am laufenden Band

Die gute Nachricht zu Beginn: Bei STS – work-watch berichtete – arbeitet die Chefin noch selbst. Frau Grewe, Geschäftsführerin des Dienstleisters, nimmt zum Beispiel die Arbeitseinteilung ihrer Untergebenen noch höchstpersönlich vor. Jedenfalls wenn es hart auf hart kommt. So geschehen bei einem öffentlichen Arbeitsgerichtsprozess in Düsseldorf, in dem sie eigentlich die Kündigung eines Mitarbeiters über die Bühne kriegen wollte. Doch auf dem Gütetermin kam es zu keiner gütlichen Einigung. Also griff Frau Grewe zum Stift und schrieb auf einen DinA4-Zettel, wann der ihr missliebige Arbeitnehmer zu arbeiten habe: “Di., 9.12. ab 16.00 h, Do. 11.12. ab 22.00 h, Sa. 13.12. ab 21 h.” So schön kann Arbeit aussehen, wenn die Geschäftsführerin Hand anlegt:

Grewe Arbeitseinteilung

 

Nach dieser guten Nachricht allerdings auch gleich die schlechte: Wer so wenig Ahnung von einem geregelten Betriebsablauf hat, darf sich nicht wundern, wenn das mit der Arbeitseinteilung nicht klappt. Der Kollege P. erschien nämlich zwar wie befohlen an seinem Arbeitsplatz. Aber niemand hatte ihn auf dem dortigen Arbeitszettel eingetragen. Und so kehrte er unverrichteter Dinge wieder nach Hause zurück. Die noch schlechtere Nachricht: weder für diesen Fehlalarm noch für die letzten Wochen und Monate hat der Kollege P. Lohn bekommen. STS/Grewe hungert ihn aus.

 

Bei STS gehört es zur üblichen Willkür, die Beschäftigten so einzusetzen, wie es den Vorgesetzten gerade in den Kram passt: mal zwei Stunden, mal 12; mal 6 Tage in der Woche, mal 3. Also haben sie mal 300 Euro am Monatsende, mal 1.200. Wobei diejenigen häufiger eingesetzt werden, die zu den Vorgesetzten ein gutes Verhältnis pflegen. Und die, die selbstbewusst sind, können am Monatsende an den Fingernägeln kauen. So werden zur Zeit besonders die KollegInnen bestraft, die der Geschäftsführung und ihrem Tross unliebsam aufgefallen sind. Weil sie nämlich einen selbständigen und kritischen Betriebsrat wollen und die Mehrheit des arbeitgeberfreundlichen, aus Vorgesetzten bestehenden Betriebsrates ablehnen. Ein Dutzend dieser KollegInnen sind in den letzten Monaten gekündigt worden, andere hat man auf Schonkost gesetzt, sie verdienen praktisch kein Geld mehr. Die Arbeitsverträge in diesem Unternehmen machen’s angeblich möglich. Denn sie sehen keine Garantiearbeitszeiten vor. Bloß steht das unumschränkte Direktionsrecht, das STS in die Arbeitsverträge geschrieben hat (“STS bestimmt, an welchen Tagen der Mitarbeiter seine Arbeitsleistung zu erbringen hat, sowie Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit”), nicht über Grundrechten von Arbeitnehmern. Wer z.B. jahrelang an 5 Tagen 8 Stunden gearbeitet hat, kann nicht auf einmal ohne jede Ankündigung oder Kündigungsfrist auf die Hälfte dieser Arbeitszeit herunter gesetzt werden. Aber genau das passiert bei STS in Düsseldorf – die studierte Juristin und Geschäftsführerin Grewe dürfte wissen, dass so etwas illegal ist.

 

Aber bei STS regiert eben außer Willkür der Vorgesetzten auch die nackte Angst der Beschäftigten. Mit gesundheitsgefährdenden Folgen. Ein Beispiel: Ein neuer Kollege, der an seinem 3. Arbeitstag einen Arbeitsunfall erlitt, tiefer Schnitt in der Hand, wurde mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht, dort wurde seine Hand genäht. Anstatt sich zuhause auszukurieren, kehrte er sofort, d.h. in derselben Stunde wieder an seinen Arbeitsplatz zurück. „Ich hab Angst, dass ich sonst sofort entlassen werde“, sagte er zur Begründung. Ein halbwegs pflichtbewusster und gesetzestreuer Arbeitgeber würde diesen Mitarbeiter nach Hause schicken, damit er wieder gesund wird. Bei STS ist so viel Mitgefühl unerwünscht.

 

In Aachen ist das am Ende schief gelaufen. Die Aachener Zeitung hat das Vertragsverhältnis mit STS gekündigt. Gegen die Zustände bei STS haben Beschäftigte und Freunde am 22. November  in Aachen demonstriert. Auch um von der Aachener Zeitung zu fordern, dass die STS-Mitarbeiter übernommen und nicht in die Arbeitslosigkeit geschickt werden.STS Demo Aachen

Die Antwort der Aachener Zeitung auf die Übernahmeforderung steht noch aus. Die Rheinische Post hingegen, die weiterhin den Dienstleister STS beschäftigt, erklärt auf Nachfrage von work-watch, man sehe “die angesprochenen Verstöße derzeit nicht bestätigt”. Fragt sich, wann die Verantwortlichen dieser Zeitung aufwachen und wirklich, wie sie in ihrer Antwort schreiben, “die Entwicklung der STS Medien-Service GmbH kritisch im Auge behalten”.