29. Mai 2015

Schwere Niederlage für H&M gegen Betriebsrat Quinto

H&M wird seinen Betriebsrat nicht los

„Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann siegst du.“ Diese Worte von Mahatma Gandhi postete der H&M-Betriebsratsvorsitzende Damiano Quinto in den frühen Stunden des 11. Mai’s 2015 auf seiner Facebook-Seite. Am 13. Mai hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt über das Kündigungsbegehren seines Arbeitgebers entschieden. Damiano Quinto, der seit seit 16 Jahren für die große schwedische Modekette arbeitet, habe sich nichts vorzuwerfen. In allen Fällen habe er als Betriebsratvorsitzender korrekt gehandelt, so das Urteil des höchsten Arbeitsgerichts. Damiano Quinto hat gewonnen.

Portrait: H&M Betriebsrat Damiano Quinto

 

In der Verhandlung vor dem BAG ging es um nichts geringeres als um die Frage, in wieweit künftig Arbeitgeber Betriebsratsarbeit massiv behindern und durch Verbote in die Betriebsratsarbeit eingreifen und besonders aktive Betriebsräte wie Damiano Quinto fristlos kündigen dürfen. Hier setzt das Urteil des BAG jetzt ein deutliches Zeichen. Die Arbeit von Betriebsräten wird damit nicht unbedingt leichter, aber sie sind weiterhin geschützt in ihrem Amt.

Der Fall Quinto im Rückblick

Mehrere Anträge zur fristlosen Kündigung lagen Damiano Quinto in den vergangenen Jahren vor, er hatte mit Hilfe von ver.di geklagt und in erster Instanz nicht Recht bekommen. Das Verfahren ging in die Berufung. In der damaligen Kündigung von H&M hieß es, Quinto habe als Beisitzer der Einigungsstelle nicht die wirtschaftlichen Interessen der Firma H&M vertreten.

Viel Unterstützung bekam Damiano Quinto all die Jahre, so auch am 18. Juni 2013 von anderen H&M-Betriebsräten, die zu ihrer jährlichen Betriebsräteversammlung nach Hannover gekommen waren. In einem Protestzug zogen 192 H&M-Betriebsräte durch die Innenstadt von Hannover und demonstrierten für ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Auch die Bürgerinnen und Bürger stellten sich schnell auf die Seite von Damiano Quinto. In nur kurzer Zeit wurden 600 Solidaritätsunterschriften vor der H&M-Filiale in der Georgstraße in Hannover gesammelt.

Zeitgleich fand damals in Trier vor dem Arbeitsgericht die nächste Verhandlung statt, in der in erster Instanz dem Kündigungsbegehren erneut zugestimmt wurde. H&M hatte Damiano Quinto die Nebentätigkeit als Beisitzer in anderen H&M-Filialen untersagt. Das Gericht begründete, Quinto hätte zunächst den Spruch des Gerichts abwarten müssen, bevor er weitere Aufträge bei Einigungsstellen annimmt, obwohl er dies in seiner Freizeit getan hatte. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, da verkündete ver.di-Sekretär Jürgen Rinke-Oster bereits, dass man in die Berufung und damit vors Landesarbeitsgericht gehen wolle.

Auch dort zog Damiano Quinto den Kürzeren. Er sagte dazu: „Die Betriebsräte sind die letzte Bastion der Rede- und Meinungsfreiheit in den Betrieben; wenn diese fallen, gibt es dort keine Demokratie mehr.“ Dazu ist es jetzt nicht gekommen. Damiano Quinto wird bei H&M vorerst eine Bastion bleiben.