25. Juni 2015

Spielkiste verliert Arbeitsgerichtsprozess

Die Spielkiste ist ein rheinländisches Unternehmen, das Spielhallen betreibt. Und es mit den Rechten der Beschäftigten nicht so genau nimmt (wir haben mehrfach darüber berichtet).

 

Hin und wieder werden auch MitarbeiterInnen “entsorgt”, die sich dagegen zur Wehr setzen. So erging es einer Kollegin, die wegen angeblichen Arbeitszeitbetrugs entlassen wurde. Aber sie hat sich gewehrt. Nun hat sie vor dem Landesarbeitsgericht Köln Recht bekommen. Die Behauptung  des Arbeitgebers, sie habe ihre Arbeitszeiterfassung über das Programm Tisoware manipuliert und  sich nicht gearbeitete Zeiten gutgeschrieben , wurde vom Gericht für unglaubwürdig erklärt. Vielmehr sei anzunehmen, dass Tisoware die Möglichkeit eröffne, dass der Arbeitgeber die Zeiterfassung manipulieren könne, auch zu Ungunsten von Mitarbeitern.

 

Das hatte die Kollegin mit einem Zeugen schon in der 1. Instanz behauptet. Aber der Arbeitsrichter hatte ihr nicht geglaubt sondern stattdessen dem Zeugen des Arbeitgebers, der ihm das Zeiterfassungsprogramm verkauft hat. Dieser Zeuge behauptete, eine Manipulation der Aufzeichnungen sei praktisch unmöglich.

 

Nun hat das Landesarbeitsgericht den Stand der Erkenntnisse über die elektronischen Arbeitszeiterfassung respektiert und die Kündigung aufgehoben (Aktenzeichen 7 Sa 1205/14).

Es gibt wohl kein Arbeitszeiterfassungs-Programm, was nicht nachträgliche Eingriffe ermöglicht. Weshalb viele Betriebsräte Betriebsvereinbarungen abgeschlossen haben, die festlegen, dass die Verlaufsprotokolle sämtlicher Arbeitszeiterfassungen einsehbar sein müssen. Nur dann kann man tatsächlich herausfinden, wer nachträglich welche notwendige oder eventuell betrügerische Korrektur vorgenommen hat.

 

Die Rechtsanwältin hat als Zeugin in dieses nun erfolgreich beendeten Verfahrens (das Urteil ist rechtskräftig)  eine Betriebsrätin und ihre Arbeitskonten eingebracht, um Manipulationen an der Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber zu belegen. Die Spielkisten Automatenaufstellungs-GmbH hat das genutzt, um dieser Betriebsrätin zu kündigen. Das wirkt wie ein Versuch, die Wahrheitsfindung zu behindern und die Betriebsrätin mit dem Scheinargument abzustrafen, sie habe “Betriebsinterna” nach draußen gegeben. Auch gegen diese Kündigung wird es einen Prozess geben.