23. Juni 2021

Assistenzdienstleister Ipsa Vita gegen work watch e.V.

 

(gk) Es kommt äußerst selten vor, dass ein Unternehmen, über das work watch e.V. kritisch berichtet, mit einer einstweiligen Verfügung eine Unterlassung beantragt und auf juristischem Wege gegen uns vorgehen will. Denn die Blog-Beiträge, die wir recherchieren, folgen immer den Maßgaben der journalistischen Sorgfaltspflicht. Das gilt auch für unseren Artikel „Assistenzdienst: BR-Gründung perfide verhindert, Pflegemindestlohn verweigert“ über den fragwürdigen Umgang der Geschäftsführung von Ipsa Vita mit ihren Mitarbeiter*innen, einem Kölner Dienstleister, der persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung anbietet.

Auch in diesem Fall hatten wir zahlreiche Aussagen von Beschäftigten, Originaldokumente und Belege für die getroffenen Aussagen gesammelt und die Geschäftsführung wie üblich zweimal schriftlich um eine Stellungnahme gebeten. Die kam nicht, trotz großzügiger Fristen. Stattdessen beauftragte sie nach der Veröffentlichung auf unserem Blog eine Rechtsanwaltskanzlei und reichte beim Landgericht Köln auf fünfzig Seiten eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung gegen uns ein.

Zusammen mit Eberhard Reinecke, unserem Fachanwalt für Medienrecht, haben wir den Ipsa Vita Antrag als haltlos zurückgewiesen. Die 28.Zivilkammer des Landgerichts weist alle Beanstandungen zurück und regt die Rücknahme des Antrags an. Mit ihrer Unterlassungsverfügung ist die Geschäftsführung von Ipsa Vita also krachend gescheitert.

 

 

Unser Blog-Beitrag ist mittlerweile verlinkt und das Thema auch von anderen Medien aufgegriffen worden:

„Eiskalt vor die Tür gesetzt“ ver.di (Bund)

„Noch Assistenz oder schon Pflege“ Tageszeitung Neues Deutschland

„Krankmelden is nich“ SoZ- Sozialistische Zeitung

„Pflegemindestlohn verweigert, Betriebsratsgründung verhindert“ Labournet.de