6. September 2021

Ipsa Vita vor Gericht

 

(gk) „Ein Betriebsrat ist gar kein Problem, das kann jeder machen“, meinte Oliver Markert, einer der Geschäftsführer von Ipsa Vita, einem Dienstleister für persönliche Assistenz, vor dem Kölner Arbeitsgericht. Das hatten die gekündigten Beschäftigten von Ipsa Vita im Frühjahr anders erlebt – Work Watch berichtete. Begleitet von zahlreichen Unterstützer*innen fanden am 1.September drei Prozesse zu Ipsa Vita statt: Zwei Kündigungsschutzfälle wurden verhandelt, ein Prozess zum Pflegemindestohn geführt. Eine Kündigungsschutzklage endete mit einem Vergleich, eine weitere wurde vertagt. Die Klage zur Geltendmachung des Pflegemindestlohns hat das Gericht abgewiesen. Die Klägerin plant zusammen mit der Gewerkschaft ver.di deshalb in Berufung zu gehen. Pflegerische Tätigkeiten, in der Pandemie häufig beklatscht, werden bei einigen Dienstleistern der persönlichen Assistenz mit prekären Löhnen abgegolten – nur 50 Cent mehr als den gesetzlichen Mindestlohn erhielten die Assistent*innen von Ipsa Vita. Und das soll sich ändern, so ein ehemals Beschäftiger: „Ipsa Vita will mit den Assistenznehmenden dicke Gewinne einstreichen und mißachtet dabei Arbeitnehmer*innen-Rechte. Das nehmen wir nicht länger hin.”