9. November 2022

Zeitenwende beim Autoverleiher Sixt

 

(gk) Der Autoverleiher Sixt ist einer der Dinosaurier unter den Union Bustern: Während Vorstände und Geschäftsführungen vieler Konzerne mittlerweile darauf umgestellt haben Betriebsräte mit ihren Leuten zu besetzen und so die offene Auseinandersetzung vermeiden, geht Sixt immer noch mit dem Holzhammer gegen jegliche Versuche vor, ein solches Gremiums durch die Belegschaft wählen zu lassen. Bisher gab es in keiner der 500 Sixt-Filialen in Deutschland einen Betriebsrat. Work Watch berichtete.

Am 8.November hat nun das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf drei Kündigungen gegen Mitarbeiterinnen kassiert, die versucht hatten einen Betriebsrat zu gründen. Sie behalten nun ihr Jobs in der Filiale am Düsseldorfer Flughafen und können weiter der Betriebsratsgründung nachgehen. Vom Tisch ist damit auch der Vorwurf der Geschäftsführung, die drei Mitarbeiterinnen hätten mit der beabsichtigten Betriebsratsgründung nur eine hohe Abfindung herausschlagen wollen. Die Frauen hatten eine Abfindung – einer wurden sogar 150.000 Euro angeboten – explizit abgelehnt, obwohl ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I längst abgelaufen ist und alle drei derzeit auf Hartz IV angewiesen sind.

Die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts unter dem Vorsitzenden Richter Alexander Schneider bezeichnete das Vorgehen der Geschäftsführung als “wahnhaft” und erteilte der Arbeitgeberseite und dem Sixt-Anwalt Holger Thomas eine Lektion in Sachen Betriebsverfassungsrecht: Bei der Gründung eines Betriebsrates, so Schneider, habe sich Sixt “jeglicher Einflussnahme zu enthalten”.

“Wir ziehen den Hut vor diesen drei Frauen, die standhaft geblieben sind”, sagte der zuständige Gewerkschaftssekretär Özay Tarim gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Der Autoverleiher will nach der Veröffentlichung der Urteilsbegründung entscheiden, ob er erneut Rechtsmittel einlegen will. Eine Revision ist jedenfalls nicht möglich. Alles sieht danach aus, dass es beim global player Sixt nun tatsächlich zu einer Zeitenwende kommt.

Zahlreiche Medien berichteten über das wegweisende Urteil.