Kanzlei/Arbeitgeberanwalt: Trüg, Gerson RA

Mitte 2017 verurteilt das Amtsgericht Lahr, Baden-Württemberg, den Gesellschafter und den Geschäftsführer des Kunststoffherstellers New Albea in Seelbach wegen Behinderung des Betriebsrats zu Geldstrafen in Höhe von 35 000 und 2250 (Stand: Juni 2017).  Die IG Metall Offenburg hatte Strafanzeige nach Paragraf 119 Betriebsverfassungsgesetz gestellt, weil „ein neuer Geschäftsführer permanent gegen den Betriebsrat (schoss), um niedrige Löhne zahlen und durchregieren zu können“.

https://www.work-watch.de/2017/06/seelbach-geldstrafen-fuer-angriffe-auf-betriebs/