Koalitionsvertrag: BR-Mobbing künftig Offizialdelikt
(gk) Ein lange beklagter Mißstand soll nun beseitigt werden: Nach § 119 Betriebsverfassungsgesetz sind Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane bisher ein Antragsdelikt – sie werden nur verfolgt, wenn Betriebsräte oder Gewerkschaften …