Kanzlei/Arbeitgeberanwalt: X (unbekannt)

Die Fischbrötchenkette Nordsee betreibt in Deutschland mehr als 200 Filialen mit ca. 4.800 Beschäftigten. Erstmals geht Nordsee im März 2018 – kurz vor den Betriebsratswahlen – dazu über, „Personalvollmachten“ an Filialleiter*innen auszustellen, ohne dass indes die Gehälter der Geförderten erhöht werden. Quasi über Nacht gibt es plötzlich 228 statt 18 leitende Angestellte. Nordsee vertritt die Auffassung, dass diese Filialleiter*innen weder im Wahlvorstand arbeiten oder als Betriebsrat gewählt werden könnten. Die Gewerkschaft NGG sieht in der Maßnahme, von der mehr als die Hälfte aller Betriebsräte betroffen sind, eine massive Behinderung der Betriebsratswahlen.

Elf der dreizehn Betriebsratswahlen hat Nordsee so angefochten. Dieser Taschenspielertrick bleibt allerdings vor Gericht erfolglos (Stand: April 2019 ).

 

https://www.work-watch.de/2018/04/wie-die-fischrestaurant-kette-nordsee-betriebsraete-bekaempft/

https://www.work-watch.de/2018/08/nordsee-betriebsratswahl-bleibt-wirksam/

https://www.work-watch.de/2019/04/6156/